Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/78: Änderung des Obligationenrechts (Miete) · 28 Seiten

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Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens Obligationenrecht (Miete)

CVCI

Die Statistik soll sich auf die effektiv bezahlten Mietzinse beziehen.

4.2.5 Geförderte Mietobjekte / Genossenschaften

HEV Schweiz, SVIT, USPI, FRI, VIV, SBV, sgv, bauenschweiz

Bei der Berücksichtigung des Datenpools dürfen nur Mietobjekte berücksichtigt werden, die nach marktmässigen Kriterien vermietet werden. Daher dürfen die von der öffentlichen Hand vermieteten oder in irgend einer Form geförderten/unterstützten Wohnungen nicht miteinbezogen werden (auch Genossenschaftswohnungen nicht). Dies ist im Gesetz ausdrücklich zu bestimmen.

CVCI, GR, Centre patronal

Mietzinse, die durch die öffentliche Hand verbilligt sind, dürfen durch die Statistik nicht erfasst werden.

SH

Geförderte und vom Gemeinwesen vermietete Wohnungen sollen nicht berücksichtigt werden.

SAV

Die Regelung, wonach Mietzinse, die Gegenstand von Finanzhilfen der öffentlichen Hand bilden, bei den Datengrundlagen nicht berücksichtigt werden, müsste im Gesetzestext verankert werden. Gleiches müsste generell für Objekte, die von der öffentlichen Hand vermietet werden und für alle Genossenschaftswohnungen gelten.

SMV / ASLOCA / ASI

Der Ausschluss ganzer Wohnungstypen aus der Statistik muss sehr zurückhaltend erfolgen.

SP

Als Korrektiv zu den Auswirkungen einer Bandbreite von 90 Prozent sollen möglichst die Mietzinse aller qualitativ vergleichbaren Wohnungen in die Berechnungsbasis einfliessen, so insbesondere auch jene des genossenschaftlichen Wohnbaus.

ZH

Es ist wichtig, dass die Wohnungen der gemeinnützigen Wohnbauträger uneingeschränkt in die Statistik einfliessen.

BS, Schweizerischer Gemeindeverband, Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich

Die nicht geförderten Genossenschaftswohnungen sollen miteinbezogen werden (in BS sind 12,5 Prozent der Mietwohnungen Genossenschaftswohnungen).

4.2.6 Statistisches Erhebungsmodell

VS, GE, SMV / ASLOCA / ASI, USPI, FRI, FER, Schweizerischer Gemeindeverband, Centre patronal, CVCI, LPS

Es wird vorgeschlagen, die Bezeichnung "landesweit" in Artikel 269 Absatz 2 zu streichen. Das Centre patronal führt aus, dass es schwierig erscheint, die Mietzinse in Genf, Zürich oder beispielsweise Delsberg miteinander zu vergleichen.

ZH, SZ, BS, AG, GE, JU, VSKB, DJS

ZH wünscht insbesondere, dass den unterschiedlichen Ausstattungen genügend Rechnung getragen wird und moniert, es werde schwierig sein, auch die Dienstleistungsqualität der Vermieterschaft zu berücksichtigen. Zudem soll sichergestellt werden, dass von einer einheitlichen Flächenberechnung ausgegangen wird.

GE wünscht neben der Vergleichsmiete das Instrument der Renditeberechnung beizubehalten, AG möchte auch auf die kostendeckende Bruttorendite abstellen.

Schweizerischer Städteverband, Stadt Zürich

Bei den Kriterien für die Vergleichbarkeit sind auch der energetische Standard und denkmalgeschützte Altbauten zu berücksichtigen.

SAV

Bei den Kriterien gemäss Artikel 269 Absatz 4 stellt die Flächenberechnung ein Problem dar. Die Umschreibung der Erhebungsmodelle und der Vergleichsmietkriterien durch den Bundesrat muss bekannt sein, sobald über die Gesetzesrevision zu entscheiden ist.

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