Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/110: Revision der Alarmierungsverordnung (AV) · 26 Seiten
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3. Abschnitt: Besondere Bestimmungen für Naturgefahren sowie Gefahren, die von Kern- und Stauanlagen ausgehen
Artikel 9
Art. 9 Vorwarnung und Warnung bei Naturgefahren
1Bei Naturgefahren sind als Fachstellen des Bundes (Fachstellen) zuständig für Vorwarnungen und Warnungen an die Behörden sowie für Warnungen und Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung:
a. bei gefährlichen Wetterereignissen: das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz);
b. bei Hochwasser, geologischen Massenbewegungen und Waldbrand: das Bundesamt für Umwelt (BFU);
c. bei Lawinengefahren: das WSL-Institut für Schnee- und Lawinenforschung (SLF);
d. bei Erdbeben: der Schweizerische Erdbebendienst (SED).
Zahlreiche Votanten begrüssen explizit die neu einzuführende Warnung der Bevölkerung (Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz BPUK, Kommission Hochwasser des schweizerischen Wasserwirtschaftsverbandes KOHS, GE) sowie die getroffene Wahl (Fachleute Naturgefahren Schweiz FAN, KOHS, GE) und klare, abschliessende Erwähnung der verantwortlichen Fachstellen des Bundes (FAN, KHOS, GE, JU).
AG schlägt eine Präzisierung zur Zuständigkeit für die Verbreitung von Verhaltensempfehlungen vor:
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Bei Naturgefahren sind als Fachstellen des Bundes zuständig für Vorwarnungen und Warnungen an die Behörden sowie für Warnungen und Verbreitung von Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung: a-d (…)
BL plädiert als einziger Kanton dafür, dass die Fachstellen des Bundes (weiterhin nur) die Behörden der Kantone warnen und vorwarnen, und beantragt, dass die Ausgabe von Warnung und Verhaltensempfehlungen an die Bevölkerung ausschliesslich durch die Kantone erfolgen solle. Eine Begründung dazu könne in einem Gespräch dargelegt werden.
GR will, dass die NAZ auch für die Warnung vor Naturgefahren zuständig ist.
Die private Firma Meteotest nimmt zur Kenntnis, dass private Anbieter von Warn-Informationen (Meteotest im Bereich Wetter) dies auch weiterhin tun dürfen und begrüsst diesen Entscheid, entspreche er doch der gelebten, praktizierten Realität. Es ist Meteotest wichtig, als kompetente Fachleute ihre Informationen ungehindert weitergeben zu können.
SZ weist darauf hin, dass das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie (Meteo-Schweiz) zwar als zuständige Fachstelle des Bundes bei gefährlichen Wetterereignissen bezeichnet ist. Konventionelle Unternehmen wie z.B. SF Meteo, Jörg Kachelmann etc. könnten aber auch weiterhin Warnungen über die öffentlichen Medien wie Fernsehen, Radio, Printmedien etc. herausgeben. Dies führe bei der Bevölkerung zu Unklarheiten, Verwirrung und Verunsicherung. In solchen Situationen dürfe nur noch eine Stimme = MeteoSchweiz Vorwarnungen, Warnungen und Verhaltensempfehlungen herausgeben. MeteoSchweiz sei im Gegensatz zu den andern Organisationen rund um die Uhr besetzt.