Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2008/110: Revision der Alarmierungsverordnung (AV) · 26 Seiten
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GE begrüsst diesen Absatz und unterstreicht seine Notwendigkeit. Zwar sollen Fachstellen des Bundes (nach Rücksprache mit den kantonalen Fachstellen) allgemein gültige Warnungen publizieren können, die Kantone müssten jedoch gleichzeitig darüber wachen, die Kompetenz zur Verbreitung ihrer spezifischen Warnungen zu behalten.
SG schlägt als Konsequenz seiner Änderungsvorschläge für die Absätze 1, 2 und 4 vor, die „Fachstellen“ durch die „NAZ“ zu ersetzen.
VS schlägt vor:
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Die Kantone ergänzen und präzisieren bei Bedarf die von den Fachstellen des Bundes für ihr Gebiet ausgegebenen Warnungen und Verhaltensempfehlungen.
Artikel 9a
Art. 9a Warnstufen
1Die Fachstellen verwenden für die Warnungen nach Artikel 9 folgende fünfstufige Gefahrenskala:
Stufe 1 keine oder geringe Gefahr
Stufe 2 mässige Gefahr
Stufe 3 erhebliche Gefahr
Stufe 4 grosse Gefahr
Stufe 5 sehr grosse Gefahr
Wie OW begrüssen mehrere Kantone die Etablierung einer einheitlichen Gefahrenskala für alle Naturgefahren und erwarten, dass sie hilft, ein erwartetes Ereignis richtig einzuschätzen. Damit werde ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Warnung vor Naturgefahren geleistet.
SG findet, dass fünf Warnstufen für Behörden und Bevölkerung zu viel seien. Für Laien seien die Unterschiede zwischen den einzelnen Stufen nicht ersichtlich. Als einprägsamer Vorschlag wird das Ampelsystem mit den Farben grün, orange und rot vorgeschlagen:
1 - grün keine oder geringe Gefahr
2 - orange erhebliche Gefahr
3 - rot sehr grosse Gefahr
Der Kanton SZ anerkennt, dass die vorgeschlagene fünfstufige Skala bei den Lawinen und MeteoSchweiz etabliert ist und sich bewährt hat. Auch bei grossen Flusssystemen seien heute recht präzise Vorhersagen möglich.
Hingegen sei die Vorhersagbarkeit bei geologischen Massenbewegungen und Bächen mittlerer und kleiner Einzugsgebiete (besonders bei Wildbachcharakter) massiv eingeschränkt. Fachstellen des Bundes könnten keine ortspezifischen Vorhersagen machen; das Wissen liege bei den gebietskundigen kantonalen oder regionalen Fachspezialisten. Eine fünfstufige Skala suggeriere, dass das Ereignis mit hoher Wahrscheinlichkeit eintrete, was nicht der Realität entsprechen werde.
Erdbebenvorhersagen seien mit sehr grosser Unsicherheit behaftet, daher sei eine fünfstufige Skala nicht sinnvoll.
Zudem befürchten SZ und OW eine Flut von Warnungen vor gefährlichen Naturereignissen, die oft nicht eintreffen. Das lasse die Glaubwürdigkeit und Sensibilisierung