Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2008/110: Revision der Alarmierungsverordnung (AV) · 26 Seiten

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• inhaltlich mit den Warnungen an die Einsatzorgane des Bundes, der Kantone und

Gemeinden (Single Voice) übereinstimmen sowie

• rasch und vollständig über alle geeigneten Medien verbreitet werden.

1.3. Anpassung rechtlicher Grundlagen

Zur Durchsetzung der "Single Official Voice" sind die rechtlichen Grundlagen auf Verordnungsstufe auszubauen. So sind sowohl die Verordnung über die Warnung, Alarmierung und Verbreitung von Verhaltensanweisungen an die Bevölkerung (Alarmierungsverordnung [AV], SR 520.12) als auch die RTVV entsprechend anzupassen:

• AV: Zur Umsetzung der "Single Official Voice" sind in der AV einerseits alle für

Naturgefahren zuständigen Fachstellen des Bundes abschliessend zu bezeichnen. Andererseits müssen die Fachstellen des Bundes, die bisher lediglich für die offizielle Warnung der Behörden zuständig waren, neu auch für die behördliche (offizielle) Warnung der Bevölkerung vor drohenden Naturgefahren und Erdbebenmeldungen zuständig sein.

• RTVV: Um die Warnung der Bevölkerung vor Naturgefahren zu gewährleisten,

müssen in Artikel 9 RTVV auch die Fachstellen des Bundes genannt werden, welche die Verbreitung von Warnungen vor Naturgefahren bzw. Meldungen von Erdbeben anordnen können. Somit werden die Radio- und Fernsehveranstalter verpflichtet, solche Warnungen und Meldungen zu verbreiten.

Überdies wurde die Gelegenheit genutzt, in der AV weitere notwendige Anpassungen vorzunehmen.

2. Anhörungsadressaten

Zur Stellungnahme eingeladen wurden alle 26 Kantone, Versicherungen, private Wetterdienstanbieter, Radio- und Fernsehveranstalter, Telekommunikationsunternehmen sowie weitere interessierte Stellen.

3. Eingegangene Stellungnahmen

Mit Schreiben vom 1. Dezember 2008 hat der Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS die Adressaten der Anhörung zur Stellungnahme bis am 27. Februar 2009 eingeladen.

In der Folge haben 25 Kantone, 2 Versicherungsverbände, 2 Private Wetterdienstanbieter, 7 Radio- und Fernsehveranstalter, 4 Telekommunikationsunternehmen sowie 7 weitere interessierte Stellen die Gelegenheit genutzt, zur Änderung der AV und der RTVV Stellung zu nehmen.