Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/31: Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG): Sanierungsverfahren · 28 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht

Allgemeiner Teil

A. Einleitung

I. Expertengruppe Phase 1

Nach dem Zusammenbruch der Swissair1 verlangten zahlreiche parlamentarische Vorstösse die Abklärung des Revisionsbedarfs des schweizerischen Insolvenzrechts. Im Brennpunkt des Interesses stand das Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG2). Dieses habe sich − vor allem in Bezug auf Grossinsolvenzen − als unzulänglich erwiesen.

Im Sommer 2003 setzte das Bundesamt für Justiz eine Expertengruppe ein mit dem Auftrag, als Groupe de réflexion den Reformbedarf des Insolvenzrechts abzuklären. Dabei standen drei Fragenkomplexe im Vordergrund:

1. Prüfung, ob und inwieweit das Nachlassverfahren des SchKG weiter in Richtung Sanie-

rungsverfahren entwickelt werden kann und soll;

2. Prüfung von Schnittstellen mit dem materiellen Recht (Sicherungsrechte, Privilegien, Be-

handlung der Dauerschuldverhältnisse wie Arbeits-, Miet- und Leasingverträge);

3. Prüfung von Wünschbarkeit und Möglichkeiten eines so genannten Konzernkonkurs-

rechts.

Bei der Evaluation des gesetzgeberischen Handlungsbedarfs sollte dem Sanierungsgedanken Priorität zukommen. Lösungen ausländischer Verfahren (z.B. des Chapter 11 des amerikanischen Bankruptcy Codes) sowie der einschlägigen Empfehlungen der UNCITRAL3 sollten in die Abklärungen mit einbezogen werden.

Im März 2005 lieferte die Expertengruppe ihren Bericht zum Handlungsbedarf dem Bundesamt für Justiz ab4.

II. Expertengruppe Phase 2

Angesichts der kurzen Zeit, die für die komplexen Fragen zur Verfügung stand, hat sich die Expertengruppe in der Phase 1 notgedrungen auf die Formulierung von Thesen beschränken müssen. Das Bundesamt für Justiz setzte die Experten im August 2006 daher erneut ein, die Arbeiten fortzusetzen und gestützt auf die Ergebnisse der Phase 1 einen Vorentwurf samt Kurzbericht für eine entsprechende Gesetzesrevision zu erstellen.

Für diese zweite Phase blieb die Zusammensetzung der Expertengruppe grundsätzlich unverändert. Neu hinzu trat ein Vertreter der Konferenz der Betreibungs- und Konkursbeamten der Schweiz.

Im Einzelnen setzte sich die Gruppe wie folgt zusammen:

-- Stephan Bölli, Notariat Wetzikon (neu);

-- Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, Schumacher Baur Hürlimann, Zürich;

-- Prof. Dr. Franco Lorandi, Rechtsanwalt, Beglinger Holenstein, Zürich, Lehrbeauftragter

an der Universität St. Gallen;

-- Prof. Dr. Isaak Meier, Rechtsanwalt, Zürich, Ordinarius an der Universität Zürich;

-- Prof. Dr. Henry Peter, Rechtsanwalt, Lugano, Professor an der Universität Genf;

1 Vgl. zur Chronologie der Ereignisse den Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) vom 19.9.2002, Die Rolle von Bundesrat und Bundesverwaltung im Zusammenhang mit der Swissair-Krise (BBl 2003 5403 ff., insb. 5475 ff.).

2 Bundesgesetz vom 11. April 1889 über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG; SR 281.1).

3 Die United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) hat Empfehlungen zur Legiferierung im Insolvenzrecht verabschiedet (vgl. Legislative Guide on Insolvency Law, New York 2005).

4 Ist das schweizerische Sanierungsrecht revisionsbedürftig? Thesen und Vorschläge aus der Sicht der Unternehmenssanierung. Bericht der Expertengruppe Nachlassverfahren, April 2005 (nachfolgend zitiert als Bericht Phase 1). Dieser Bericht kann im Internet heruntergeladen werden (www.bj.admin.ch).