Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/46: Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät · 31 Seiten
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6.2. Verfassungsmässigkeit
Nach Artikel 123 Absatz 1 BV ist die Gesetzgebung auf dem Gebiet des Strafrechts Sache des Bundes. Der Vorentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes ist somit verfassungsmässig.
7. Finanzielle Auswirkungen
7.1. Für den Bund
Nach dem derzeitigen Stand der Dinge hat der vorliegende Bericht für den Bund keine finanziellen oder personellen Auswirkungen.
7.2. Für die Kantone
Es ist nicht auszuschliessen, dass aufgrund der Verlängerung der Verjährungsfrist die Zahl der Anzeigen wegen sexuellem Missbrauch und somit die Zahl der Strafverfolgungen zunehmen wird, was für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden zu einer höheren Arbeitsbelastung führen könnte. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt lässt sich nicht abschätzen, welche zusätzlichen Kosten sich gegebenenfalls daraus ergeben werden.