Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/46: Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät · 31 Seiten
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Im Werk von Falkner/Tanner58, das in diesem Bereich als Referenzwerk gilt, sind die folgenden Hauptmerkmale der Pubertät festgehalten: (1) Wachstumsschub, (2) Entwicklung der Keimdrüsen59, (3) Entwicklung der sekundären Geschlechtsmerkmale, (4) Veränderung des Körperbaus und (5) Entwicklung des Kreislaufs und des Atmungssystems. Diese Veränderungen beginnen nicht bei allen Menschen im gleichen Alter und dauern je nach Individuum unterschiedlich lang. Aus vor kurzem durchgeführten Studien geht hervor, dass diese Veränderungen je nach Rasse, Ethnie, Umweltbedingungen, geografischer Lage und Ernährung anders verlaufen. Doch das Durchschnittsalter der Pubertät variiert zwischen den verschiedenen Ländern nur verhältnismässig gering. In den westlichen Ländern beträgt der Unterschied in der Regel höchstens ein Jahr60. Schliesslich wird generell festgehalten, dass die Mädchen ungefähr ein bis zwei Jahre früher in die Pubertät eintreten als die Jungen und dass ihre Pubertät über einen kürzeren Zeitraum verläuft. Vor diesem Hintergrund und auf der Grundlage zahlreicher Studien, die in diesem Bereich durchgeführt wurden, kann davon ausgegangen werden, dass die Pubertät, d. h. der Zeitraum zwischen dem Auftreten der ersten Anzeichen der Pubertät bis zum Erreichen der Geschlechtsreife, durchschnittlich zwischen dem 9. und 14. Altersjahr bei den Mädchen und zwischen dem 10. und 17. Altersjahr bei den Jungen verläuft. Es ist auch darauf hinzuweisen, dass die Pubertät im Lauf der Generationen tendenziell immer früher beginnt61.
Ausgehend von einer Kombination der «weitverbreiteten» Definition der Pubertät mit den Resultaten der wissenschaftlichen Forschung lässt sich festhalten, dass eine Person vor der Pubertät steht, wenn sie noch nicht in den Prozess der Pubertät eingetreten ist. Dieser Prozess beginnt ungefähr im Alter von neun Jahren bei den Mädchen und von elf Jahren bei den Jungen. Da es offensichtlich unbillig wäre, die Jungen länger zu schützen als die Mädchen, müssen unter Anwendung des Ergebnisses der wörtlichen Auslegung strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität von Kindern (Jungen und Mädchen) unter zehn Jahren der Unverjährbarkeit unterstellt werden. Was die Jungen anbelangt, die erst nach dem Alter von zehn Jahren in den Pubertätsprozess einsteigen, mag diese Lösung unbillig erscheinen. Dieses Problem hängt unweigerlich mit der Festlegung eines Durchschnitts zusammen, mit dem systematisch die einen Personen bevorzugt und andere Personen benachteiligt werden. Deshalb muss man sich mit dieser geringen Ungleichheit abfinden und der Rechtssicherheit in diesem Zusammenhang Priorität einräumen62.
Die Richtigkeit dieses Ergebnisses wird auch durch die Tatsache untermauert, dass der Gesetzgeber im Rahmen der Erarbeitung des JStG beschlossen hat, das Alter der strafrechtlichen Mündigkeit bei zehn Jahren festzulegen. Die Festlegung dieses Alters hing zu einem gewissen Teil mit Überlegungen zum Übergang von der Kindheit zum Teenageralter zusammen, das durch den Beginn der Pubertät gekennzeichnet ist. Es wurde festgestellt, dass die Neigung zu Straffälligkeit nach dem Beginn des Pubertätsprozesses deutlich zunimmt. In diesem Zusammenhang lassen sich die Ausführungen von Hans Schultz anführen, die zwar nicht neueren Datums sind, aber trotzdem nichts von ihrer Aktualität eingebüsst haben63: «Nach einer kleinen Pause mit ruhigem Wachsen der seelischen und körperlischen Fähigkeiten, der Vorpubertät, die ungefähr bis zum 11. Jahr
58 W. Marshall/J. Tanner, Human growth, A comprehensive treatise, Zweite Aufl., Band 2, Postnat growth, Neurobiology, F. Falkner/J.M. Tanner (Hrsg.), New York London 1986, S. 171 ff.
59 Die Keimdrüsen sind Geschlechtsdrüsen, welche die Keimzellen produzieren (d. h. die Eizellen bei den Frauen und die Spermien bei den Männern).
60 M. Hermann-Giddens/L. Wang, Secondary sexual characteristics in boys, In: Archives of pediatrics & adolescents medicine, 2001, Band 155, S. 1022; Vom Inserm veröffentlichtes Kollektivgutachten, Croissance et puberté, Evolutions séculaires, facteurs environnementaux et génétiques, Paris 2007, S. 50 ff.
61 Siehe insbesondere W. Marshal/J. Tanner, op. cit. (Fussnote 58); M. Hermann-Giddens/L. Wang, op. cit. (Fussnote 58); L. S. Neinstein/F. Kaufmann, Adolescent health care: a practical guide, Philadelphia 2008; Vom Inserm veröffentlichtes Kollektivgutachten (Fussnote 58), S. 48.
62 Siehe auch die Hinweise im ersten Absatz in fine dieser Ziffer.
63 H. Schultz, Einführung in den allgemeinen Teil des Strafrechts, 4. Aufl., Bern 1982, S. 220.