Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2009/46: Bericht und Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes zur Umsetzung von Artikel 123b BV über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät · 31 Seiten
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4.10. Darstellung der Situation im Überblick
Wie Artikel 97 Absatz 2 StGB stellt Artikel 101 Absatz 1 Buchstabe d VE-StGB eine Ausnahme von der ordentlichen Verjährungsregelung dar, die in Artikel 97 Absatz 1 StGB vorgesehen ist. Grundsätzlich könnte man annehmen, dass die Einführung dieser neuen Ausnahme die Rechtsanwendung durch die Strafverfolgungsbehörden übermässig erschwert und somit die Rechtssicherheit beeinträchtigt wird. Doch anhand einer tabellarischen Darstellung der Situation lässt sich zeigen, dass es relativ einfach ist, die für den jeweiligen Fall geltende Verjährungsfrist zu bestimmen: