Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 29 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

Mit der so bestimmten Eintretenswahrscheinlichkeit kann die neue reine Risikoprämie des Bundes bestimmt werden.

Neue Risikoprämie Bund = p  neue Deckungssumme (3)

Letztlich muss der für die Prämie des Bundes festgelegte Zuschlag wieder aufgerechnet werden:

Neue Reine Risikoprämie Bund Neue Bruttoprämie Bund = (4)

1  ZBund

Dieses Vorgehen zur Bestimmung der Eintretenswahrscheinlichkeit p und anschliessenden Berechnung der Bruttoprämie (Schritte 1 bis 4) wird schliesslich auf alle drei Komponenten (Teil 1, Teil 2 und Teil 3) angewendet.

Aufgrund der bereits erwähnten Annahme, dass im Falle eines nuklearen Schadens immer die gesamte Deckungssumme ausgeschöpft wird, sind die neu hinzugekommenen Umweltschäden in der Berechnung bereits implizit berücksichtigt. Die Privatassekuranz deckt solche Schäden neu bis zu 50 Prozent der in Artikel 4 Absatz 1 und 2 und Artikel 5 Entwurf KHV genannten Summe und erhebt dafür Prämien. Entsprechend reduziert sich damit die Höhe der Prämien des Bundes. Mit anderen Worten kann der Prämienanteil der Privatassekuranz für die 50%-Deckung von Umweltschäden von der Bundesprämie in Abzug gebracht werden.

Aus dem Gesagten ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Bundesprämien:

  L - L   pTeil1  LpTeil2   LS  pTeil3 

Bruttoprämie Bund  10110   P (5)

    U

 1  Z Bund

mit:

ZBund = In den Bruttoprämien des Bundes enthaltener Zuschlag auf die reine

Risikoprämie;

L1 = obere Limite der Schäden, die vom Bund versichert sind (1200 Mio. Euro);

L0 = untere Limite 1. Teil (gemäss Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 5 Entwurf KHV

700 Mio. Euro respektive 1 Mia. CHF);

S0 = untere Sublimite für Nuklearschäden, die durch terroristische Gewaltakte ver-

ursacht werden (gemäss Art. 7 Abs. 1 Bst. b Entwurf KHV 350 Mio. Euro re-

spektive 500 Mio. CHF);

p = Eintretenswahrscheinlichkeiten für Teile 1 bis 3;

PU = Prämienanteil der Privatversicherung für 50%-Deckung der neu hinzugekom-

menen Umweltschäden.

Aufgrund mangelnder Informationen über die zugrunde liegende Schadenverteilung ist eine fundierte Ableitung der in den Bruttoprämien enthaltenen Zuschläge nicht möglich. In Anlehnung an das Pricing der Privatassekuranz werden für die Berechnung der Bundesprämie folgende Annahmen verwendet: