Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 29 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

Bei der Festlegung der binären Formel zur Berechnung der Prämien des Bundes muss unterschieden werden zwischen:

o schweizerischen Kernkraftwerken sowie dem Zwischenlager Würenlingen (ZWILAG), welche bereits bisher der obligatorischen Versicherungsdeckung unterstanden. Die obligatorische Deckungssumme für diese Kernanlagen beträgt 1200 Millionen Euro.

o Transporten von bestrahlten Kernbrennstoffen und verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 100 kg. Die obligatorische Deckungssumme für solche Transporte beträgt 1200 Millionen Euro.

o Anlagen zur Nuklearforschung des ETH-Bereiches (PSI & EPFL), dem BZL, dem Universitätsreaktor in Basel und Transporten von Kernmaterialien, mit Ausnahme der Transporte von bestrahlten Kernbrennstoffen und verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 100 kg. Die obligatorische Deckungssumme beträgt 70 bzw. 80 Millionen Euro.

Für die Erläuterung der Formeln zur Berechnung der Prämien des Bundes wird auf den Anhang zum vorliegenden Bericht verwiesen.

Voraussichtliche Prämien des Bundes

Bei den nachfolgenden Prämienangaben handelt es sich um Richtwerte. Dies liegt einerseits daran, dass für die Berechnung der Prämien des Bundes unter anderem auf die Prämien der Privatassekuranz abgestellt wird; die künftigen Prämien der Privatassekuranz sind aber beispielsweise von der Entwicklungen des Marktes, der Risikoeinschätzung im Zeitpunkt der Prämienerhebung oder der verfügbaren Kapazität der Privatassekuranz abhängig. Andererseits hat auch der Euro-Wechselkurs einen Einfluss auf die Höhe der Prämie. Eine exakte Berechnung der Prämien des Bundes ist daher zum heutigen Zeitpunkt nicht möglich.

Gestützt auf die in Ziffer 1.3.1 Buchstabe b genannten Studien entwickelte Berechnungsmethode erhebt der Bund inskünftig folgende Prämien von den Inhabern von Kernanlagen:

Kernanlage Neue Prämie in CHF Bisherige Prämie in CHF

Beznau I+II 3‘835‘000 2‘253‘000

Mühleberg 2‘260‘000 1‘328‘000

Gösgen 2‘890‘000 1‘693‘000

Leibstadt 2‘890‘000 1‘693‘000

Zwischenlager Würenlingen 420‘000 241‘000

Die neuen Prämien des Bundes für die schweizerischen Kernkraftwerke sowie für das Zwischenlager Würenlingen liegen damit bei einem Wechselkurs von 1.20 CHF/Euro ca. Faktor 1.7 höher als die geltenden Prämien.