Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2010/131: Totalrevision der Kernenergiehaftpflichtverordnung (KHV) · 29 Seiten

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KLASSIFIZIERUNGSVERMERK

Referenz/Aktenzeichen: 691

Aus statistischen Gründen soll das arithmetische Mittel aus den Eintretenswahrscheinlichkeiten aller schweizerischen Kernkraftwerke verwendet werden. Die Gleichung für die Berechnung von qTeil2 lautet daher wie folgt:

p Teil1 Teil1 Teil1 pTeil1  Teil1

KKW 1 pKKW 2 pKKW 3 KKW 4  q

   4  (8)  pTeil 2 pTeil 2 pTeil 2 pTeil 2  qTeil2

KKW 1 KKW 2 KKW 3 KKW 4 

qTeil1  4

q Teil2 

(9)  pTeil 1 Teil 1 Teil 1 pTeil 1 

KKW 1 pKKW 2 pKKW 3 KKW 4 

  

pTeil 2 pTeil 2 pTeil 2 pTeil 2 

KKW 1 KKW 2 KKW 3 KKW 4 

Mit der Eintretenswahrscheinlichkeit qTeil2 kann auf Basis der oben genannten Gleichung 6 die Prämie des Bundes berechnet werden. Daraus ergibt sich folgende Formel für die Berechnung der Bundesprämien:

1

Teil1  pTeil 1 Teil 1 Teil 1 pTeil 1 

L1 q  4  KKW 1 pKKW 2 pKKW 3 KKW 4 

Bruttoprämie Bund      (11)

1  ZpTeil 2 pTeil 2 pTeil 2 pTeil 2 

BundKKW 1 KKW 2 KKW 3 KKW 4 

3. Berechnung der Bundesprämie für die Deckung von nuklearen Schäden, die durch Transporte von bestrahlten Kernbrennstoffen und verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 100 kg verursacht werden (vgl. Anhang 2 Entwurf KHV)

Analog den Ausführungen unter Ziffer 2 existieren für Transporte von bestrahlten Kernbrennstoffen und verglasten Spaltproduktlösungen aus der Wiederaufbereitung von abgebrannten Brennelementen keine bisherigen Prämien des Bundes, auf welche für die Berechnung der Eintretenswahrscheinlichkeiten abgestellt werden könnte. Hinzu kommt, dass sich die Deckungssumme für solche Transporte auf 1200 Millionen Euro beläuft (Art. 1 Bst. c Entwurf KHV). Für die Berechnung der Bundesprämie müssen anders als bei den tiefer versicherten Transporten von Kernmaterialien, Anlagen zur Nuklearforschung und dem BZL alle drei Teile der unter Ziffer 1 hergeleiteten Formel verwendet werden14:

L - L   pTeil 1  LpTeil2   LS   pTeil3

1 0 1 1 0 (12)

Zur Bestimmung der Formel wird der unter Ziffer 2 verwendete Ansatz herangezogen: Eintretenswahrscheinlichkeiten können im Fall der schweizerischen Kernkraftwerke für alle drei Teile errechnet werden. Entsprechend ist auch die relative Beziehung zwischen den Wahrscheinlichkeiten der einzelnen Teile bekannt. Wie unter Ziffer 2 wird die Beziehung zwischen pTeil2 und pTeil1 einerseits und pTeil3 und pTeil1 andererseits bei den Kernkraftwerken und bei Transporten von Kernmaterialien als identisch angenommen.

14 Die Prämienanteile für Terror- und Umweltschäden sind analog Fussnote 8 abzuziehen.