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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 39 Seiten
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Entwurf
Anhang 3 (Art. 45 – 47, 50) Maximalbeiträge an J+S-Angebote
Beiträge für J+S-Kurse
Grundbetrag je J+S-Leiterin oder -Leiter, Betrag pro Zuschlag für polysportidie nach Anhang 2 erforderlich sind, CHF Teilnehmerstun- ve Kinderangebote nach de1, CHF Art. 502
Nutzergruppen 1, 2, 5 150.00 1.50 100% Nutzergruppe 7 (Lokal) 500.00 2.00 -- Nutzergruppe 7 (Regional) 500.00 4.00 -- Nutzergruppe 7 (National) 500.00 6.00 --
Beiträge für Teilnahme an Bei Kursdauer < 30 Kurswochen, Bei Kursdauer ≥ 30 Kurswochen,
Wettkämpfen von J+S-Kursen einmalig pauschal CHF einmalig pauschal CHF
der Nutzergruppe 1
Anzahl Wettkämpfe
Kategorie 13 100.00 200.00
Kategorie 23 200.00 400.00
Kategorie 33 300.00 600.00