Vorlage
Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 39 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 6Fedlex · Vorlage
Verordnung VBS Sportförderungsprogramme und -projekte
Entwurf
b. Jugendliche: J+S-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer ab dem Beginn des Kalenderjahres, in dem sie 10 Jahre alt werden.
c. J+S-Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit einer Behinderung: Kinder und Jugendliche, die nach Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 20002 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts als invalid gelten.
d. Schulen: Die obligatorische Schule nach Artikel 49 SpoFöV sowie die Schulen der Sekundarstufe II.
e. Aktivität: Eine einzelne, zeitlich beschränkte, sportliche Tätigkeit (Lektion, Training, Tour oder Wettkampf).
Art. 3 Sportarten
1J+S-Angebote können in den Sportarten nach Anhang 1 durchgeführt werden.
2Aktivitäten in Sportarten nach Artikel 7 Absatz 2 SpoFöV sind in einem J+S-Angebot verboten.
Art. 4 Anforderungen an die Organisatoren von J+S-Angeboten
1Die Organisatoren von J+S-Angeboten müssen nach Schweizer Recht konstituiert sein und ihren Sitz in der Schweiz haben.
2Juristische Personen, die als Kapitalgesellschaften oder Genossenschaften konstituiert sind, und natürliche Personen müssen zudem ihre hauptsächliche Geschäfts- oder Berufstätigkeit im Bereich der sportlichen Ausbildung oder der Vermittlung von Sportaktivitäten haben.
2. Abschnitt: J+S-Kurse
Art. 5 Umfang
1Ein J+S-Kurs umfasst Aktivitäten in den J+S-Sportarten, die regelmässig durchgeführt werden:
a. unter der Leitung von J+S-Leiterinnen oder -Leitern;
b. in einer beständigen Gruppe;
c. während einer bestimmten Mindestkursdauer.
2Die Aktivitäten können durch Trainingslager ergänzt werden.
3Ein Trainingslager umfasst mindestens drei Kinder oder Jugendliche aus einem oder mehreren Kursen desselben Organisators. Alle Kinder und Jugendlichen müssen in einem der Kurse des laufenden Angebots des Organisators aktiv sein. Kinder und Jugendliche, die nur am Trainingslager teilnehmen, werden für die Beitragsberechnung nicht berücksichtigt.