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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 39 Seiten
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Entwurf
Anhang 6 (Art. 51)
Entschädigung für J+S-Angebote mit Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Behinderungen
Den Organisatoren von Lagern wird eine Pauschale von maximal 100.00 Franken pro Leitertag ausgerichtet.
Den Organisatoren von Kursen wird eine Pauschale von maximal 5 Prozent auf der nach Anhang 3 errechneten Gesamtsumme ausgerichtet.