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Vernehmlassung 2010/40: Verordnung über die Förderung von Sport und Bewegung. V des VBS über Sportförderungsprogramme und -projekte und V des VBS über die Eidgenössische Hochschule für Sport Magglingen · 39 Seiten
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Verordnung VBS Sportförderungsprogramme und -projekte
Entwurf
3. Kapitel: Erwachsenensport (ESA)
1. Abschnitt: Kaderbildung allgemein
(Art. 34 SpoFöV)
Art. 67 Zugang zur ESA-Kaderbildung
1Die Organisatoren der ESA-Kaderbildung haben Kandidatinnen und Kandidaten unabhängig davon, zu welcher Organisation sie gehören, zu gleichen Bedingungen den Zugang zu den Aus- und Weiterbildungskursen zu ermöglichen.
2Zur Kaderbildung werden Kandidatinnen und Kandidaten zugelassen, die:
a. Schweizer Staatsangehörige sind oder die ausländische Staatsangehörige sind und ihren Wohnsitz in der Schweiz haben;
b. im Kursjahr das 18. Altersjahr vollendet haben;
c. die besonderen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an den Angeboten der Kaderbildung erfüllen (Art. 75);
d. allfällige weitere, in den Ausbildungsstrukturen und -inhalten definierte spezifische Anforderungen erfüllen, wie Eignungstests, absolvierte Nothelfer- oder Rettungsschwimmkurse oder absolvierte Kurse der Weiterbildung.
3Ausländische Staatsangehörige ohne Wohnsitz in der Schweiz werden zugelassen, wenn sie regelmässig für einen Organisator der ESA-Kaderbildung tätig sind.
4Nicht zu Kursen der Weiterbildung zugelassen werden Personen, bei denen Gründe für den Entzug einer Kaderanerkennung bestehen, oder die sich in ihrer bisherigen Tätigkeit im Programm ESA wiederholt nicht an die anerkannten Grundsätze der Sportethik gehalten haben.
5Die Organisatoren der Kaderbildung können von den Kursteilnehmerinnen und - teilnehmern eine angemessene Kostenbeteiligung verlangen.
Art. 68 Ausschluss
Von einem Angebot der Kaderbildung kann ausgeschlossen werden, wer:
a. aufgrund seiner Fähigkeiten nicht in der Lage ist, dem Kurs zu folgen;
b. durch sein Verhalten den Ablauf des Kurses erheblich stört.
2. Abschnitt: ESA-Leiterinnen und -Leiter
(Art. 36 SpoFöV)
Art. 69 Ausbildung
1In der Ausbildung zur ESA-Leiterin oder zum ESA-Leiter werden andragogische, sportmotorische, methodische und sportfachspezifische Grundkenntnisse vermittelt. Diese Inhalte können zielgruppenorientiert ausgerichtet werden.
2Organisatoren von Leiterkursen können Personen, die über eine der ESA-Ausbildung gleichwertige Ausbildung verfügen, verkürzte Leiterkurse anbieten.