Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/126: Revisionen der Banken- und Eigenmittelverordnung (too big to fail) · 31 Seiten
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Erläuterungsbericht – Umsetzung „too big to fail“
7 Glossar
Additional Tier 1 capital (AT1) Zusätzliches Kernkapital
Basel II resp. Basel III Der Ausdruck Basel II beschreibt eine Übereinkunft zu den
Eigenkapitalvorschriften unter den Mitgliedern des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht (siehe dort). 1988 wurde die Eigenkapitalübereinkunft Basel I verabschiedet, 2004 folgte Basel II mit umfangreichen Ergänzungen und Neuerungen, die ab 2008 obligatorisch wurden. Die aus den Erfahrungen der aktuellen Finanzmarktkrise abgeleiteten Neuerungen aus dem Jahr 2010 werden als „Basel III“ bezeichnet.
Basler Ausschusses für Banken- Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (Basel Committee on aufsicht Banking Supervision) wurde 1974 von den Zentralbanken und
Bankaufsichtsbehörden der führenden Industrienationen gegründet. Er hat seinen Sitz an der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Schweiz. Der Ausschuss, dessen Mitgliederkreis mittlerweile deutlich erweitert wurde, verfolgt das Ziel, einheitliche und global anerkannte Bankenaufsichtsstandards sowie Richtlinien zu verfassen. Diese Richtlinien sind nicht rechtlich, auch nicht völkerrechtlich verbindlich, sondern stellen lediglich Empfehlungen dar, die in nationales Recht umgesetzt werden müssen, um Geltung zu entfalten. Siehe auch „Basel II“.
Bruttoinlandprodukt (BIP) Das Bruttoinlandsprodukt beschreibt die Summe aller erbrach-
ten Produkte und Dienstleistungen einer Volkswirtschaft. Es ist ein Indikator für die Wirtschaftsleistung eines Landes und drückt im Periodenvergleich das Wirtschaftswachstum aus.
Common Equity Tier 1 capital Hartes Kernkapital (CET1)
Capital requirements directive Umsetzungsregelwerk der Basel II Rahmenvereinbarung der (CRD) Europäischen Union bestehend aus den beiden Richtlinien
2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG (Kapitaladäquanzrichtlinie)
Contingent Convertible Capital Bezeichnet Fremdkapital, das unter bestimmten Bedingungen (CoCo Bonds oder CoCos) (contingent) in Eigenkapital wandelbar (convertible) ist. Das
Contingent Convertible Capital soll im Krisenfall die Kapitalsituation einer Bank verbessern, indem in wirtschaftlich guten Zeiten durch Vorsorge der Zugriff auf zusätzliches und für Verluste haftendes Eigenkapital vorbereitet bzw. die Konditionen für eine Umwandlung von Fremdkapital vereinbart werden. Bei Erreichen zuvor festgelegter Bedingungen (Trigger) erfolgt eine obligatorische Umwandlung. Contingent Convertible Capital wird typischerweise in Form sog. CoCo Bonds – kurz CoCos – ausgegeben.
Ergänzungskapital, Tier 2 Das Ergänzungskapital hat den Zweck, bei Nichtfortführung des
Geschäftsbetriebes („gone concern“) Verluste aufzufangen.
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