Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/126: Revisionen der Banken- und Eigenmittelverordnung (too big to fail) · 31 Seiten
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Erläuterungsbericht – Umsetzung „too big to fail“
aufweisen. Sie schafft dadurch den finanziellen Spielraum für die Bewältigung einer Krise durch die Umsetzung der vorbereiteten Notfallplanung. Hinzu kommt gegebenenfalls ein antizyklischer Kapitalpuffer, wie er für alle Banken gilt. Das Konzept gilt sowohl für die risikogewichtete Eigenmittelquote als auch – mit Ausnahme des antizyklischen Puffers – für das minimale Verhältnis der Eigenmittel zum Gesamtengagement (sog. „Leverage Ratio“).
3.3 Besondere Risikoverteilungsvorschriften
Die Massnahmen im Bereich der Risikoverteilung haben in erster Linie das Ziel, die Verflechtung innerhalb des Bankensektors zu verringern und somit die Abhängigkeit anderer Banken von systemrelevanten Banken zu reduzieren. Sie wirken sich deshalb unmittelbar risikomindernd aus. Die Bestimmungen zur Reduktion der Konzentration von Forderungen systemrelevanter Banken gegenüber einer einzelnen Gegenpartei sowie zur Verringerung der Systemrisiken und operativen Abhängigkeiten zwischen den systemrelevanten und den übrigen Banken sind bereits in der Vorlage zur Änderung der ERV für die Umsetzung von Basel III aufgenommen worden, die sich seit dem 24. Oktober 2011 in Anhörung befindet. Die Risikoverteilungsvorschriften für systemrelevante Banken werden insofern geändert, als die Bezugsgrösse neu in CET1 und nicht mehr im Gesamtkapital besteht. Dies fördert die Diversifikation und schränkt den Handlungsspielraum in verantwortbarer Weise ein.
3.4 Organisatorische Massnahmen
Die organisatorischen Massnahmen sollen die Weiterführung systemrelevanter Funktionen in einer Krisensituation sicherstellen. Ebenso wichtig sind sie aber auch, wenn es darum geht, die vom gesamten Finanzkonzern ausgehenden weltweiten Systemrisiken zu reduzieren. Indem sie die Zwangssanierung und die geordnete Abwicklung systemrelevanter Banken ermöglichen, tragen sie zu einer besseren Risikoverteilung zwischen Aktionären, Gläubigern und Bankverantwortlichen bei.
Aufgrund der Vielschichtigkeit der TBTF-Problematik spielt das Zusammenwirken der Massnahmen betreffend Eigenmittel und Organisation eine zentrale Rolle: Spätestens wenn die Bank eine bestimmte Eigenmittelquote unterschreitet, wird die Notfallplanung ausgelöst, welche die Weiterführung systemrelevanter Funktionen sicherstellen soll. Gleichzeitig werden die CoCos gewandelt, welche im Rahmen der progressiven Komponente zu halten sind. Damit wird sichergestellt, dass die Umsetzung der Notfallplanung unter ausreichender Eigenkapitalausstattung erfolgen kann. Übertrifft eine Bank die an sie gestellten organisatorischen Mindestanforderungen und verbessert sich somit ihre Sanier- bzw. Abwicklungsfähigkeit, so wird dies durch Erleichterungen bei der progressiven Eigenmittelkomponente honoriert.
3.5 Umsetzung weiterer besonderer Vorschriften zur Liquidität
Die besonderen Anforderungen an die Liquidität gemäss Art. 9 Abs. 2 Bst. b BankG sind nicht Gegenstand der vorliegenden Ausführungsbestimmungen. Im April 2010 verständigte sich die FINMA mit den beiden Grossbanken auf ein seit dem 30. Juni 2010 auf konsolidierter Stufe geltendes besonderes Liquiditätsregime. Nach derzeitiger Planung wird das neue Liquiditätsregime, das im Wesentlichen dem heute gelebten entspricht, im Verlaufe des Jahres 2012 in eine separate, vom Bundesrat zu erlassende Liquiditätsverordnung überführt, die dann sowohl auf konsolidierter Stufe als auch auf Stufe Einzelinstitut gelten wird. Bis zum Inkrafttreten dieser Liquiditätsverordnung haben die beiden Grossbanken neben den Anforderungen auf konsolidierter Stufe auf Stufe Einzelinstitut weiterhin die heutigen, für alle Banken geltenden Liquiditätsvorschriften nach Art. 16 bis 20 BankV einzuhalten.
4 Internationale Grundlagen und Rechtsvergleich
Das Financial Stability Board (FSB) erhielt im September 2009 auf dem Pittsburgh-Gipfel der G-20 den Auftrag, Massnahmen vorzuschlagen, wie die mit systemrelevanten Banken verbundene TBTF-Problematik zu lösen sei. Daraufhin entwickelte das FSB gemeinsam mit dem Basler Ausschuss einen
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