Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2011/126: Revisionen der Banken- und Eigenmittelverordnung (too big to fail) · 31 Seiten
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Erläuterungsbericht – Umsetzung „too big to fail“
Moral hazard Bezeichnet die verminderte Achtsamkeit im Verhalten (v.a.
beim Eingehen von Risiken) eines Marktteilnehmers, wenn er damit rechnen kann, dass ein anderer (z.B. Staat, Zentralbank, Versicherungen) allfällige Schäden mitträgt. Von einem solchen Zustand gehen adverse, d.h. in die falsche Richtung zielende Anreize aus.
Offenlegung Bankseitige mindestens jährliche öffentlich zugängliche Infor-
mationen zur Risikolage und Eigenmittelausstattung
Recovery, Resolution und Resol- Recovery bezeichnet die Stabilisierung einer Unternehmung vability oder von Teilen einer Unternehmung in einer Krise aus eigener
Kraft.
Resolution bezeichnet die Zwangssanierung, in der behördliche Massnahmen zur Abwendung der Insolvenz ergriffen werden.
Resolvability bezeichnet die Möglichkeit, dass eine Unternehmung als Ganzes saniert bzw. abgewickelt werden kann.
RWA Risk weighted assets / nach Risiko gewichtete Aktiven bzw.
Positionen; Nennergrösse bzw. Bemessungsbasis für Kapitalquoten wie die CET1-Quote etc.
TBTF Too big to fail
Tier 2 siehe Ergänzungskapital
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