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Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 10 Seiten
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Art. 7 Abs. 1
1Fruchtnektar ist ein unvergorenes, gärfähiges Erzeugnis das durch Zusatz von Wasser, mit oder ohne Zusatz von Zuckerarten oder Honig, zu Fruchtsaft, konzentriertem Fruchtsaft, aus Wasser extrahiertem Fruchtsaft, Fruchtsaftkonzentrat, Fruchtmark oder konzentriertem Fruchtmark oder zu deren Gemisch hergestellt wird.
Art. 8 Abs. 2 und 4
2Die Zugabe von Zuckerarten und/oder Honig bis zu 20 Massenprozent des Endproduktes sowie die Zugabe von fruchtarteigenem Restaurationsaroma, Fruchtfleisch und Zellen, oder Süssungsmitteln ist zulässig.
4Aroma, Fruchtfleisch und Zellen, die mit geeigneten physikalischen Verfahren aus derselben Fruchtart gewonnen wurden, dürfen im Fruchtnektar wiederhergestellt werden.
Art. 9 Abs. 2
2Bei Fruchtnektaren, die mit der entsprechenden Sachbezeichnung oder der gebräuchlichen Bezeichnung der jeweils verwendeten Frucht benannt sind, sind in Anhang 3 aufgeführten Fruchtarten zu verwenden . Bei Fruchtarten, die nicht in Anhang 3 aufgeführt sind, ist der korrekte botanische oder allgemein gebräuchliche Name zu verwenden.
Art. 10 Abs. 2
2Eine Angabe, dass dem Fruchtnektar keine Zuckerarten zugesetzt wurden, oder eine andere Angabe, bei der davon auszugehen ist, dass sie für die Konsumentin oder den Konsumenten dieselbe Bedeutung hat, ist nur zulässig, wenn das Erzeugnis keine zugesetzten Monosaccharide oder Disaccharide oder andere Lebensmittel, einschliesslich Süssungsmittel, enthält, die wegen ihrer süssenden Eigenschaften verwendet werden. Sind Zuckerarten von Natur aus im Fruchtnektar enthalten, so muss der Hinweis «Enthält von Natur aus Zuckerarten» ebenfalls auf dem Etikett aufgeführt werden.
Art. 33 Definitionen
1Instant- und Fertiggetränke (z.B. «Eistee», «Erfrischungsgetränk mit Teeextrakt») sind küchen- oder genussfertige Getränke auf Basis von Zutaten wie Kaffee, Kaffee-Ersatzmitteln, Tee und Guarana, Kräutern oder Früchten oder von deren Extrakten oder Konzentraten.
2Stark coffeinhaltige Fertiggetränke (Energydrink, Energy Drink) und konzentrierte, stark coffeinhaltige Fertiggetränke (Energyshot, Energy Shot) sind Fertiggetränke auf Basis von Kohlenhydraten und Coffein oder coffeinhaltigen Lebensmitteln mit oder ohne Zugabe von Taurin, Glucuronolacton oder Inosit.