Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2011/25: Revision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände · 696 Seiten

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wir auf die Eingabe der fial, die die IGDHS zu 100 % unterstützt und fordert. Aus Gründen des Umfangs verzichten wir auf erneute Erwähnung der einzelnen Punkte. Wir würden es allerdings begrüssen, wenn in einer möglichst frühen Phase (z.B. über die fial) eine Rückmeldung Seitens BAG über die Übernahme oder Nichtübernahme der einzelnen Punkte informiert wird. Es ist nicht möglich, mit der Umsetzung der Anforderung zur Nährwertkennzeichnung bis zur finalen Publikation der Verordnung zu warten.

hotelleriesuisse Generelle Wie bereits in den allgemeinen Bemerkungen festgehalten, ist es

Bemerkungen unangemessen, Deklarationsvorschriften immer weiter auszudehnen. Der administrative Aufwand ist für KMU eine ausserordentliche Belastung. hotelleriesuisse lehnt aus diesem Grund die Revision explizit ab. Wie bereits ausgeführt, ist diese verfrüht, solange nicht die Revision des Lebensmittelgesetzes im Parlament abgeschlossen ist und solange die entsprechende EU-Verordnung nicht angepasst wurde.

Weiter wird im Kommentar (zu Art. 25) festgehalten, dass die Schweiz vorerst von einer obligatorischen Nährwertkennzeichnung absieht, da diese eine bedeutende Bürde für KMU's darstellt. Diese Tatsache unterstützen wir ausdrücklich, verweisen jedoch auf die Verordnung 1169/2011, Anhang V, Punkt 19, bei welcher eine Ausnahmeregelung von der Nährwertdeklaration für Betriebe besteht, die kleinere Mengen an Lebensmittel direkt an den Endkonsumenten oder an lokale Einzelhandelsbetriebe abgeben.

pharmaSuisse Schweizeri- Generelle Wir weisen darauf hin, dass der Detailhandel nicht nur aus den scher Apothekerverband Bemerkungen Grossverteilern besteht. Die Deklarationsvorschriften müssen auch

für KMU’s erfüllbar bleiben. Zudem ist eine Anpassung zur Zeit verfrüht.

NGO-Allianz Ernährung, Generelle Die VO über die Kennzeichnung und Anpreisung von Lebensmit-Bewegung und Körperge- Bemerkungen teln beurteilen wir prinzipiell als zufriedenstellend. Verwunderlich ist wicht allerdings, dass für Zucker eine höhere Referenzmenge gilt als in

den Empfehlungen der Schweizerischen Gesellschaft für Ernährung SGE und dem Bundesamt für Gesundheit erwähnt wird (Empfehlungen: max. 10% der Tagesenergie als Zucker und Zuckerarten, was bei 2000kcal 50g Zucker bedeutet; in den Referenzmengen in der LKV werden 90g bei 2000 kcal angegeben). Die Empfehlung, nur maximal 10% der Tagesenergiemenge in Form von Zucker aufzunehmen, will erreichen, dass nicht zu viel unnötige Nahrungsenergie aufgenommen wird, und dient somit der Vorbeugung von Übergewicht und Adipositas sowie deren Folgeerkrankungen.

Wir beantragen, dass die in der Verordnung angegebene Refe-