Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/109: Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten (EDAV) · 27 Seiten

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Art. 14

Abs. 1

FR kritisiert, dass der Begriff „sauber“ zu ungenau sei und zu viel Interpretationsspielraum lasse. Dementsprechend sei eine präzisere Formulierung zu wählen.

Abs. 2

SG, ZG, SH, GR, SO, TG, UR, BL, BE, NW, LdU, OW, GL, SZ, LU, AR, AI, BS, TI, TVL, VSKT-RC und VSKT weisen darauf hin, dass der Hinweis auf die Beseitigung von Packmaterial und Einstreu zu ungenau sei und präzisiert werden müsse.

SG, LU, ZG, LdU, OW, GL, SZ, BL, BE, AR, AI, VSKT, NW, LU, ZG, SH, SO, FR, ZH, GR, TG und VSKT-RC bemängeln, dass eine Temperaturangabe für Tierprodukte fehle. Dementsprechend sei in dieser Bestimmung ein neuer Absatz zu den Anforderungen in Bezug auf die Transporttemperaturen analog zur EDAV-DS einzufügen.

Art. 15

Abs. 1

AG und TI beantragen, dass Tierprodukte nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr nicht nur direkt in den Bestimmungsvertrieb verbracht werden müssen, sondern auch von diesem übernommen werden können.

Abs. 3

STS und VKMB bemängeln die Beschränkung auf Klauentiere, Hühnervögel, Gänsevögel und Laufvögel. Es wird beantragt, das Zuladen aller Nutztierarten zu verbieten.

Art. 16

Keine Bemerkungen.

Art. 17

SFF weist darauf hin, dass die Aufbewahrung der Gesundheitsbescheinigungen während drei Jahren nur bei eingeführten Tieren Sinn mache. Bei Tierprodukten sei davon auszugehen, dass diese innert kürzerer Frist konsumiert würden.

Art. 18 bis Art. 20

SG, LU, ZG, LdU, OW, GL, SZ, BL, BS, BE, ZH, AR, AI, NW, ZG, FR, SH, JU, SO, GR, TG, TVL, VSKT-RC und VSKT weisen darauf hin, dass betreffend Verantwortlichkeiten bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten nur sehr allgemein statuiert wird, wer wofür verantwortlich ist. Es wird vorgeschlagen, dass die Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen und Firmen genauer umschrieben werden.

Art. 21 und Art. 22

Keine Bemerkungen.