Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Der spontane Informationsaustausch wird sowohl von Kritikern wie auch von Befürwortern der Vorlage kritisiert. Der Kanton TI ist gegen den Beitritt der Schweiz zum Amtshilfeübereinkommen, da dieses zwingend den spontanen Informationsaustausch vorsehe, was zu viel Unsicherheit mit sich bringen würde. Die SVP lehnt die Vorlage ab, da der spontane Informationsaustausch wie auch der AIA wichtigen Grundsätzen der Schweiz wie insbesondere dem Schutz der Privatsphäre oder dem auf Treu und Glauben basierenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat widersprechen würden. Die Vorlage sei nicht im Interesse der Bürger.

Die SVP äussert zudem Zweifel an der Praktikabilität des Informationsaustauschs sowie an dessen tatsächlichen Umsetzung durch alle OECD- und G20-Staaten sowie alle wichtigen Finanzplätze. Auch die FTAF erwähnt, dass einige Staaten das Amtshilfeübereinkommen entweder noch nicht ratifiziert oder gar nicht erst unterzeichnet hätten. Es bestehe somit kein echtes Level Playing Field.

Die FTAF ist auch gegen den Beitritt der Schweiz zum Amtshilfeübereinkommen, da der Beitritt nicht zum internationalen Standard gehöre und nicht vom Global Forum für Transparenz und Informationsaustausch zu Steuerzwecken (Global Forum) bewertet werde.

Für den SGV werden das Nutzen- und Vorteilsprinzip, die Vertraulichkeit bzw. der Datenschutz, das Spezialitätsprinzip und die Reziprozität in der Vorlage nicht genügend berücksichtigt.

4. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen

4.1. Amtshilfeübereinkommen

4.1.1. Allgemeine Stellungnahmen a) Zur Vorlage insgesamt

Die Kantone AR, LU, NW, SG, SZ, TG, UR, VD und ZG äussern Verständnis dafür, dass die Schweiz nach den bisherigen Erfahrungen mit schwarzen Listen und anderweitigem internationalen Druck Hand zu einem international akzeptierten und geforderten Informationsaustausch bietet. Nach der Credit Suisse könne mit der Vorlage weiterer internationaler Druck auf dem Gebiet der Steuertransparenz vermieden werden. Auch SwissHoldings erwähnt, dass die Schweiz, angesichts der breiten internationalen Unterstützung des Amtshilfeübereinkommens und des internationalen Drucks im Bereich des steuerlichen Informationsaustauschs, nicht umhinkomme, das Amtshilfeübereinkommen zu ratifizieren und umzusetzen.

Mit den richtigen Vorbehalten versehen, diene der im Amtshilfeübereinkommen festgelegte Informationsaustausch nach der FDK und den Kantonen AR, LU, NW, SG, SZ, TG und ZG

auch den Interessen der Schweiz.

Die Genehmigung des Amtshilfeübereinkommens sei nach dem Kanton BL im Hinblick auf die Integrität und die Reputation des Finanzplatzes Schweiz sehr wichtig. Auch die BDP erwähnt, dass die Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens für einen sauberen und wettbewerbsfähigen Finanzplatz Schweiz unumgänglich sei.

Der Kanton VD begrüsst insbesondere die erwartete Verbesserung der Beziehungen zu den wichtigsten Partnerstaaten der Schweiz.

Gemäss FDK, den Kantonen JU, SO und VS sowie VSV komme die Schweiz nicht umhin,

dem Amtshilfeübereinkommen beizutreten, da dieses zum internationalen Standard gehöre. Auch für den Kanton ZH gehört das Amtshilfeübereinkommen zum Standard der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen. Die CVP spricht sich grundsätzlich für die Übernahme