Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 31 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Spezialitätsprinzip, den Datenschutz sowie dem Schutz der Privatsphäre notwendig wäre. Die Schweiz habe nach einer erfolgten Informationsübermittlung keine Möglichkeiten, die Einhaltung dieser wichtigen Grundsätze zu kontrollieren. Gemäss up! Schweiz sei die Vorlage abzulehnen, da dem Druck ausländischer Staaten nicht nachgegeben werden dürfe. Die Schweiz müsse die Grundrechte der Menschen (im Speziellen die Eigentumsgarantie) hochhalten. Für up! Schweiz wäre eine abgeschwächte Variante anzustreben, welche dem Eigentumsschutz besser Rechnung trage.
b) Zum spontanen Informationsaustausch
Allgemeine Stellungnahmen zum spontanen Informationsaustausch
Die Grünen begrüssen explizit die Einführung des spontanen Informationsaustauschs.
SATC und SBVg erachten den spontanen Informationsaustausch als weitgehende Massnahme, anerkennen aber das im internationalen Steuerbereich zunehmende Interesse an dieser Form der Amtshilfe. Auch die Credit Suisse erwähnt, dass, obwohl der spontane Informationsaustausch anspruchsvoll zu handhaben sei und auch Informationen von Banken übermittelt werden könnten, dies kein Grund gegen die grundsätzliche Zustimmung zur Vorlage sei.
Für den Kanton TI ist die Einführung des spontanen Informationsaustauschs der Hauptgrund für seine Ablehnung des Amtshilfeübereinkommens. Insbesondere liessen sich die Auswir-
kungen der Verpflichtung zum spontanen Informationsaustausch nicht abschätzen.
Die SVP empfindet die Vorstellung, dass die Steuerbehörden auffällige Konten spontan an Partnerstaaten melden sollen, als höchst befremdlich und sieht darin eine Verletzung des verfassungsmässigen Willkürverbots und des Grundsatzes von Treu und Glauben. Mit dem spontanen Informationsaustausch würde ein bisher unbekanntes staatliches Denunziantentum gefördert. Die Schweiz habe ausserdem kein steuerliches Interesse an einem spontanen Informationsaustausch. Dieser würde nur hohe Kosten verursachen. Auch SwissHoldings und VSKB äussern sich kritisch gegenüber dem spontanen Informationsaustausch. Es wird befürchtet, dass dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Steuerverwaltung und Steuerpflichtigen belastet werden könnte.
CP und CSN Law kritisieren den spontanen Informationsaustausch als zusätzlichen bzw. unverhältnismässigen Eingriff in die Privatsphäre der Steuerpflichtigen. Gemäss CP seien beim spontanen Informationsaustausch, im Unterschied zum AIA, nicht nur Finanzdaten, sondern auch alle anderen potentiell interessanten Daten von Steuerpflichtigen betroffen. Der VSV vertritt die Auffassung, der spontane Informationsaustausch gehe weit über die Grundsätze des ursprünglich von der Schweiz gutgeheissenen Informationsaustauschs in Steuersachen hinaus. Es werde Tür und Tor geöffnet für eine ausufernde Weiterleitung von vertraulichen Datenmassen ohne Rücksicht auf den Persönlichkeitsschutz betroffener Personen. Eine Pflicht zur grenzüberschreitenden Meldung zufällig entdeckter Steuerhinterziehung lehnt der VSV ab.
Die FTAF spricht sich prinzipiell gegen den spontanen Informationsaustausch aus, da die schweizerischen Steuerbehörden dadurch zu Meldebehörden für ausländische Staaten werden. Schweizer Steuerbehörden seien aber dazu da für den Bund und die Kantone Steuern zu erheben. Im Gegensatz zur Rechtshilfe hätten die Steuerbehörden beim spontanen Informationsaustausch kein Ermessensspielraum mehr, womit dieser faktisch eine Pflicht zur Informationsübermittlung darstelle. Die Meldepflicht hätte negative Folgen auf in der Schweiz ansässige Personen und Unternehmen (z.B. bei der Zuordnung von Gewinnen bei internationalen Unternehmen). Ausserdem sei bekannt, dass ausländische Staaten zunehmend aggressiv gegen Schweizer Finanzintermediäre vorgehen. Eine Verbesserung der Schweizer