Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

internationaler Standards durch die Schweiz aus. Davon hingen die weitere positive Entwicklung des Finanzplatzes und wertvolle Zugänge zu neuen Märkten ab. Jedoch lehnt sie einen Swiss Finish bzw. Massnahmen ab, die international gar nicht gefordert sind und den Finanzplatz unnötigerweise einschränken. Auch nach der FDP könne sich die Schweiz mit ihrem internationalen Wirtschafts- und Finanzplatz den Entwicklungen, insbesondere jenen zum AIA nicht entziehen. Für die FDP ist es vordringlich, dass die Schweiz den international akzeptierten Standard umsetze, damit der Standort Schweiz wettbewerbsfähig bleibe. In diesem Zusammenhang erwähnt KV Schweiz, dass die Vorlage dem Finanzplatz Schweiz und seinen Angestellten ermögliche, sich nach einer längeren Transitionsphase wieder in einem klar definierten und international akzeptierten Rahmen zu bewegen und die Sicherstellung und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit ins Zentrum stellen zu können.

Nach Auffassung von FTAF hingegen, ist die Aussage, der Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen gehöre zum internationalen Standard, zu vage und nicht ganz richtig. Das Global Forum prüfe die Einhaltung von Artikel 26 des OECD-Musterabkommens und nicht, ob ein Staat dem Amtshilfeübereinkommen beitrete oder nicht. Da dies kein Bewertungskriterium sei, sei die Schweiz in der Phase 1 der Länderprüfung deswegen auch nicht kritisiert worden. Ausserdem hätten viele Unterzeichnerstaaten das Amtshilfeübereinkommen noch gar nicht ratifiziert (so etwa Deutschland, China, Singapur oder die Vereinigten Staaten). Andere Staaten und Territorien wie die Bahamas oder Panama fehlten gänzlich auf der Liste der Unterzeichnerstaaten. Es bestehe somit kein echtes Level Playing Field.

Der Kanton GE begrüsst das Engagement der Schweiz zur Einhaltung der internationalen Standards im Steuerbereich. Die Unterzeichnung des Amtshilfeübereinkommens habe unter anderem auch dazu beigetragen, dass die Schweiz in die Phase 2 des Peer Reviews des Global Forum übertreten konnte. Der Beitritt der Schweiz sei somit notwendig. Auch Swiss-Holdings erwähnt, dass die Ratifizierung des Amtshilfeübereinkommens für den Peer-Review-Prozess der Schweiz vorteilhaft sei, weil die Schweiz die Zahl ihrer Partnerstaaten für den standardkonformen Informationsaustausch erhöhen könne. Es sei alles daran zu setzen, dass die Schweiz den Peer Review des Global Forum erfolgreich abschliessen könne und die Risiken von steuerlichen Sanktionen für die Schweizer Wirtschaft beseitigt würden. Auch FER erwähnt, die Schweiz könne mit der Vorlage einer Empfehlung des Global Forum nachkommen und ihr Netz an Partnerstaaten für den Informationsaustausch ausweiten. SATC, SBVg und Credit Suisse unterstützen die Vorlage ebenfalls, da sie die Anzahl Partnerstaaten der Schweiz für den Informationsaustausch auf Anfrage erhöhe.

Grüne, die Kantone BE und BL sowie SP begrüssen das Vorgehen und stellen sich hinter die

Bemühungen, einen aktiven Beitrag zur internationalen Vermeidung und Aufdeckung

von Steuerhinterziehung und Steuerbetrug zu leisten. Nach Auffassung der Grünen bedürfe es aller drei Arten des Informationsaustauschs, um effektiv gegen Steuerhinterziehung und die dadurch entstehenden Haushaltslücken vorzugehen. AS begrüsst den Beitritt der Schweiz zum Amtshilfeübereinkommen, da diesem eine wachsende Anzahl von Entwicklungsländern angehörten, denen durch die Steuerflucht ins Ausland wichtige finanzielle Ressourcen für die Armutsbekämpfung und den Klimaschutz entgingen. Das Amtshilfeübereinkommen dürfe jedoch nicht als Ersatz für den AIA mit solchen Staaten dienen.

Credit Suisse, FDK, die Kantone SO und ZH, CVP, SP, SATC und SBVg befürworten den Beitritt zum Amtshilfeübereinkommen insbesondere auch deshalb, weil es die Rechtgrundlage für den AIA sei. Auch der Kanton VS erachtet es als notwendig, das Amtshilfeübereinkommen zu ratifizieren, da dieses Voraussetzung für den AIA sei. Ebenso unterstützt die SP die Vorlage, da so möglichst schnell die Rechtsgrundlagen für den AIA geschaffen werden