Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 31 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen
Staaten automatisch als Staaten mit genügendem Datenschutz erachtet werden, könne nicht unterstützt werden.
Die CVP erwähnt, dass die Vertragsstaaten bezüglich Datenschutz grössten Wert auf moderne und sichere IT-Lösungen legen sollten.
4.1.2. Stellungnahmen zu den Vorbehalten a) Allgemein
BDP, CVP, FDK, FER, FGPF, die Kantone AR, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, SG, SO, TG, VD, VS, ZG, ZH, SATC, SAV, SBVg und SwissHoldings sind ausdrücklich mit allen vorgesehenen Vorbehalten einverstanden und befürworten die Einführung der direkten Postzustellung von Schriftstücken im und vom Ausland.
Der Kanton UR befürchtet jedoch, dass die Vorbehalte langfristig wohl kaum gehalten werden können und die ausgeschlossenen Amtshilfeformen langfristig ebenfalls zum Standard avancieren könnten. Die Schweiz würde in diesem Fall wiederum unter Druck kommen, die Vorbehalte aufzuheben. Der Kanton SO hingegen drückt die Erwartung aus, dass die Vorbehalte Bestand haben und nicht schon in wenigen Jahren wieder aufgegeben werden müssen.
Gemäss der CVP seien in einem ersten Schritt alle möglichen Vorbehalte und Erklärungen so weit wie möglich auszuschöpfen. Diese könnten danach gegebenenfalls angepasst werden.
Die Grünen lehnen generell ab, dass Ausnahmen vom Anwendungsbereich des Amtshilfeübereinkommens gemacht werden.
Travail Suisse stört sich an der quasi-maximalen Ausschöpfung der Möglichkeit zur Vorbehaltsanbringung. Obwohl rechtlich zulässig, werfe eine solche Umsetzung ein negatives Licht auf den Finanzplatz Schweiz.
Der Kanton TI stört sich an der Tatsache, dass keine Vorbehalte für Gruppenersuchen, die Rückwirkung im Falle von Steuerbetrug und den spontanen Informationsaustausch gemacht werden können.
Für den VSV müssten die zulässigen Vorbehalte konsequent vorgenommen werden. Werde dies nicht gemacht, sei dies ein Grund, das Amtshilfeübereinkommen abzulehnen.
b) Vorbehalt zum Anwendungsbereich (Art. 30 Abs. 1 Bst. a)
Neben den unter Buchstabe a aufgeführten Teilnehmern begrüssen auch FTAF und die Kantone AI, OW sowie SZ diesen Vorbehalt ausdrücklich.
FDK und die Kantone BS, NE, SO, VS sowie die BDP begrüssen insbesondere die Begrenzung auf die direkten Steuern unter Ausschluss von Erbschafts- und Schenkungssteuern. Der Kanton VD erwähnt, dass eine restriktive Handhabung dieses Vorbehalts insbesondere im Zusammenhang mit Erbschaften nötig sei, da bestimmte Staaten gerne ihre eigenen Regeln anwenden und damit über den Standard hinausgehen würden. Die Grünen lehnen den Vorbehalt für die Erbschafts- und Schenkungssteuern ab.
Der Kanton TI will prüfen lassen, ob nicht auch Kantons- und Gemeindesteuern vom Anwendungsbereich ausgeschlossen werden sollten (Art. 2 Abs. 1 Bst. b Ziff. i. Amtshilfeübereinkommen). Dies würde dem föderalen System der Schweiz Rechnung tragen. Auch der VSV schlägt vor, Kantons- und Gemeindesteuern generell auszuschliessen.
Der Kanton FR erwähnt, dass Immobilien ebenfalls Teil des Vermögens seien. Der Vorbehalt zu den „Steuern vom unbeweglichem Vermögen“ dürfe deshalb nicht dazu führen, dass die