Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2013/130: Übereinkommen der OECD und des Europarats über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Genehmigung und Umsetzung des Übereinkommens des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen

Position im Global Forum und in der Groupe d’Action financière sei nicht zu erwarten, weil dort der spontane Informationsaustausch nicht geprüft werde. Langfristig stehe international sowieso der AIA und nicht der spontane Informationsaustausch im Fokus.

Stellungnahmen zur Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs

Die Kantone AI, AR, BE, BL, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, VS, ZG und ZH, die FDK, BDP, ODAGE sowie SwissHoldings äussern das Anliegen, dass bei der zu entwickelnden Praxis zur Umsetzung des spontanen Informationsaustauschs mit der nötigen Zurückhaltung bzw. mit Augenmass vorzugehen sei. Insbesondere wird gefordert, dass die Umsetzung im Einklang mit den internationalen Standards zu erfolgen habe. Der VSV fordert, dass der Rahmen des spontanen Informationsaustauschs auf einem für die Steuerbehörden und die Betroffenen vernünftigen Niveau zu halten sei. Anderenfalls liefe dies auf eine internationale Steuerpolizei und einen Überwachungsstaat hinaus. Der SAV erwähnt, dass der spontane Informationsaustausch zu einem Mehraufwand für die Staaten führe und eine Tendenz zum Schnüffelstaat mit sich bringe. Die Messlatte, ab wann der spontane Informationsaustausch erfolgen dürfe, solle daher hoch angesetzt werden.

Gemäss FDK, BDP und den Kantonen AR, BL, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, VS, ZG sowie ZH sei die Reziprozität, d.h. die gelebte und nicht nur die offiziell deklarierte Praxis anderer Staaten entscheidend. Es sei insbesondere zu verhindern, dass Vertragsparteien mit Informationen bedient würden, die in der Praxis kein Gegenrecht halten. Dies wäre für den Steuer- und Wirtschaftsstandort Schweiz schädlich. Auch der Kanton ZH erwähnt es sei darauf zu achten, dass der Steuer- und Wirtschaftsstandort Schweiz nicht durch eine weite Auslegung der Verpflichtung unnötig behindert werde. Ebenso fordert SwissHoldings, dass die Schweiz in ihrer Praxis nicht weiter gehe als die tatsächlich gelebte Praxis anderer Staaten.

Die Kantone AR, LU, NW, SG, SO, TG, SZ und ZG befürchten, dass durch eine länderspezifische Praxis für die kantonalen Steuerbehörden die Übersichtlichkeit erschwert würde bzw. verloren ginge.

Die Kantone NW, SG, SZ und ZG erwähnen, dass die Konkretisierung des spontanen Informationsaustauschs mit gewissen Unwägbarkeiten verbunden sei. Nach den Kantonen SG und ZG sei dies unvermeidlich, da Neuland beschritten werde. Der Kanton JU verlangt, dass die Praxis dieses neuen Instruments geregelt und definiert werde, was ein sich entwickelnder Prozess sei. Auch der Kanton FR erwähnt, die Umsetzung bringe Unsicherheiten mit sich.

ODAGE fordert einen klaren Rechtsrahmen für den spontanen Informationsaustausch. Der Kanton JU begrüsst, dass der Bundesrat die Konkretisierung in einer Verordnung vornehmen möchte. Dies erlaube es schnell auf die Praxis anderer Staaten zu reagieren und Meldungen an Staaten zu machen, die auch effektiv Reziprozität gewähren. Die Kriterien für die spontane Meldung seien für den Kanton BE möglichst präzis zu formulieren, um eine schweizweit einheitliche und rechtsgleiche Praxis zu gewährleisten. Die FER erwähnt, dass der spontane Informationsaustausch für die Schweiz eine Neuheit sei und es deshalb essenziell sei, die Modalitäten der Anwendung genauestens zu präzisieren. Die Pflichten im Zusammenhang mit dem spontanen Informationsaustausch seien gemäss VSV im Einzelnen genau und vor allem eng zu umschreiben. Es seien klare Leitlinien zu schaffen. Die Ausforschung von Personen und Unternehmen in der Schweiz müsse konsequent verboten werden. SwissHoldings fordert insbesondere, dass ein Swiss Finish“ bei der Umsetzung vermieden werde, da ein solcher das Vertrauen der Unternehmen in den Schweizer Fiskus beschädigen und dadurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen unnötigen Reputationsschaden zufügen würde.

FDK und die Kantone AI, AR, FR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG sowie ZH begrüssen die Einbindung der Kantone in diesen Prozess.