Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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Abbildung 3: Bildungsrenditen für die höhere Berufsbildung nach Kosten und Lohnszenarien für ein standardisier-
tes Bildungsjahr (2010)8
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Szenario 1 Szenario 2
Eidgenössische Prüfungen Höhere Fachschulen
Das Szenario 1 für höhere Fachschulen geht davon aus, dass ein Teilzeitstudium absolviert wird und nur 50% der Bildungskosten durch die Studierenden getragen werden; Szenario 2 nimmt ein Vollzeitstudium bei gleichzeitiger voller Kostenübernahme an. Bei den Prüfungen wird für das Szenario 1ein Beschäftigungsgrad von 80% bei Übernahme von 50% der Kosten angenommen, im Szenario 2 wird von einem Beschäftigungsgrad von 50% und Übernahme von 50% der Kosten ausgegangen.
1.2 Finanzierung der höheren Berufsbildung
Die höhere Berufsbildung wird von Bund, Kantonen und Privaten gemeinsam finanziert. Aktuell wird der Hauptanteil von der Wirtschaft und den Studierenden selber getragen.
Öffentliche Unterstützung - Bund, Kantone
Die öffentliche Hand leistet in der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung einen finanziellen Beitrag von jährlich knapp 500 Millionen Franken. Kantone und Bund finanzieren die Angebote der Bildungsgänge an höheren Fachschulen. Im Jahr 2012 ergaben sich für diese Angebote Kosten in der Höhe von knapp 337 Millionen Franken. Die Finanzierung der vorbereitenden Kurse für die eidgenössischen Berufs- und höheren Fachprüfungen erfolgt nur teilweise durch Subventionierung der öffentlichen Hand. Ein substantieller Anteil der entstehenden Kosten wird durch private Mittel (Arbeitgeber, Studierende) getragen. Im Jahr 2012 trugen Bund und Kantone knapp 139 Millionen Franken für die berufsorientierte Weiterbildung und die Vorbereitung der Berufs- und höheren Fachprüfungen bei.9 Daneben leistete der Bund Beiträge in der Höhe von rund 17 Millionen Franken für die Durchführung der Berufs- und höheren Fachprüfungen sowie Beiträge in der Höhe von rund 1 Million
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Franken für die Entwicklung von diesen Prüfungen.
Steuerabzüge und Stipendien
Die individuellen Kosten für eine höhere Berufsbildung können in vielen Kantonen als Weiterbildungskosten bei der Einkommenssteuer abgezogen werden. Die Steuerpraxis ist in den einzelnen Kantonen jedoch sehr unterschiedlich. Das eidgenössische Parlament hat das Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung berufsorientierter Aus- und Weiterbildungskosten11 erlassen, welches vom Bundesrat12 per 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt wird: Die neuen Bestimmungen revidieren und vereinfachen
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das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) und das Steuerharmonisierungsgesetz
8 Vgl. Cattaneo, M. A. (2011). New estimation of private returns to higher professional education and training. Empirical Research in Vocational Education and Training, (2), S. 71–84. 9 Vgl. Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (2013). Vollkostenrechnung der kantonalen Berufsbildung 2012. 10 Die Beiträge an die Durchführung von eidgenössischen Prüfungen wurden am 1. Januar 2013 (Revision des Artikels 65 der Berufsbildungsverordnung BBV) von 25% auf 60%, in Ausnahmefällen auf 80%, erhöht. 11 Vgl. BBl 2013 7385.
12 Beschluss vom 16. April 2014.
13 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG; SR 642.11) 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 6/34