Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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rung der vorbereitenden Kurse von eidgenössischen Prüfungen ausbezahlt werden. Der Bund beteiligt sich also auch zukünftig im Rahmen der Richtgrösse zur Bundesbeteiligung an den Gesamtkosten der

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öffentlichen Hand für die Berufsbildung von einem Viertel via Pauschalbeiträgen an den kantonalen Kosten für die vorbereitenden Kurse.

Arbeitgeber

Eines der herausragenden Merkmale der höheren Berufsbildung ist, dass sich die Betriebe bisher in bedeutendem Umfang an den Kosten der Ausbildung beteiligt haben. Durch die Erhöhung der Beiträge der öffentlichen Hand besteht das Risiko, dass die Arbeitgeber ihre Beiträge an die Teilnehmenden der vorbereitenden Kurse reduzieren werden. Arbeitgeber, welche die gesamten Kosten tragen, werden ihre Beiträge vermutlich um den entsprechenden (Bundes-)Beitrag reduzieren. Inwiefern die Arbeitgeber diesen Effekt „kompensieren“ und zum Beispiel mehr Teilnehmende unterstützen oder mehr vergütete Abwesenheit vereinbaren, ist aus heutiger Sicht nicht abschätzbar.

Tabelle 2: Auswirkungen auf die Arbeitgeberunterstützung59

Fall Auswirkung Quantifizierung

Vollständige Finanzierung Anteilsmässige Verdrängung der finanziellen Ar- BP: 26% der Kandidierender Kurskosten durch den beitgeberleistungen wahrscheinlich den

Arbeitgeber Möglicherweise (teilweise) Substitution durch ande- HFP: 29% der Kandidiere Leistungen renden

Teilweise Finanzierung Teilweise Verdrängung der finanziellen Arbeitgeber- BP: 12% der Kandidierender Kurskosten durch den leistungen wahrscheinlich den

Arbeitgeber Möglicherweise (teilweise) Substitution durch ande- HFP: 16% der Kandidiere Leistungen renden

Keine Finanzierung der Keine Verdrängung Keine Unterstützung durch Kurskosten durch den Arbeitgeber (weder Kursko-Arbeitgeber sten noch anderes):

BP: 43%, HFP: 34%

Andere Unterstützung durch Arbeitgeber (z.B.

vergütete Abwesenheiten): BP: 19%, HFP: 21%

Es ist geplant, dass die Auswirkungen der Systemumstellung anhand eines Monitorings gemessen werden. Veränderungen auf Ebene der Teilnehmenden, Anbieter und Arbeitgeber werden somit beobachtet und korrigierende Massnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich (siehe Ausführungen zum Monitoring in Kapitel 3.4).

5.2 Auswirkungen auf Bildungsbeteiligung, Wettbewerb und Kursgebühren

Bildungsbeteiligung und Wettbewerb

Die Mehrheit der Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen wird durch die Umstellung profitieren, d.h. ihre finanzielle Belastung wird sinken. Gemäss ökonomischer Theorie wird dies die Nachfrage erhöhen – die Bildungsbeteiligung nimmt zu (insbesondere bei bislang nicht unterstützten Teilnehmenden). Eine Quantifizierung vorzunehmen ist allerdings schwierig.60

Auf Seiten der Bildungsanbieter ist insgesamt von steigendem Wettbewerb durch den Systemwechsel auszugehen. Denn mit der subjektorientierten Finanzierung weisen die aktuell von den Kantonen subventionierten Anbieter keine – aus ordnungspolitischer Sicht nicht gerechtfertigten – Vorteile mehr auf.

58 Vgl. Art. 53 Abs. 2 BBG. 59 Vgl. B,S,S. (2014). Subjektfinanzierung der Vorbereitungskurse durch den Bund. Regulierungsfolgeabschätzung. (Die Analyse basiert auf der Methodik der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) des Staatsekretariats für Wirtschaft SECO).

60 Vgl. EHB (2014a). Subjektorientierte Finanzierung der Vorbereitungskurse in der höheren Berufsbildung. Eine ökonomische Analyse zu Ausgangslage, Marktstruktur und Auswirkungen. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 27/34