Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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1.3 Herausforderungen
Die heutige Regelung der höheren Berufsbildung beruht auf den Rahmenbedingungen der 1960er- und 1970er-Jahre. Sie wurde bei der Neuordnung der Berufsbildung nicht weiter thematisiert und – mit Ausnahme der Einstufung als Tertiärausbildung – 2004 unverändert in das neue Berufsbildungsgesetz übernommen. Inzwischen haben sich die Ansprüche an die Einordnung der Qualifikationen und der Angebote aus Gründen der Vergleichbarkeit innerhalb der Berufsbildung sowie im Vergleich zum gesamten Bildungssystem erhöht. Die strukturellen Veränderungen innerhalb der höheren Berufsbildung (Gründung der Fachhochschulen sowie die Integration der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst18), die Abgrenzung zu den Fachhochschulen und zur berufsorientierten Weiterbildung sowie die Internationalisierung machen eine klare Positionierung der höheren Berufsbildung unumgänglich.
Unterschiedliche finanzielle Belastungen für Absolvierende
Neben den Fragen zur Positionierung werden vor allem die im Vergleich zum Hochschulbereich teilweise markant höheren Studien- bzw. Kursgebühren für die Absolvierenden der höheren Berufsbil-
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dung von den Akteuren der Berufsbildung und von politischer Seite als Ungleichbehandlung gegenüber dem akademischen Weg kritisiert.
Der Weg bis zum erfolgreichen Abschluss verlangt von den Studierenden aufgrund der grossen zeitlichen und finanziellen Belastung hohe Motivation und regelmässige finanzielle Unterstützung aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Die öffentliche Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen und der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen ist in den vergangenen Jahren zusehends in den Fokus der politischen und öffentlichen Aufmerksamkeit gerückt. Handlungsbedarf besteht vor allem im Vergleich zur Finanzierung des schulischen Systems auf der Tertiärstufe, dem Hochschulbereich und den höheren Fachschulen. Die öffentliche Hand engagiert sich zwar bei der Finanzierung der eidgenössischen Prüfungen, die Beteiligung der Kantone an den Bildungskosten hängt jedoch von tradierten Systemen ab und ist teilweise von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Hinzu kommt, dass die Beteiligung der Arbeitgeber grösstenteils individuell, zwischen Arbeitnehmenden und Arbeitgeber, vereinbart wird. So existiert heute eine schwer überblickbare Finanzierungsvielfalt, die dazu führt, dass einzelne Studierende der höheren Berufsbildung die gesamten Ausbildungskosten persönlich finanzie-
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ren müssen, während andere Studierende ihre Ausbildung vom Staat und den Arbeitgebern (mit-)finanziert erhalten. Insgesamt beruhen die berufsbegleitend organisierten eidgenössischen Prüfungen und die damit einhergehenden vorbereitenden Kurse finanziell auf einer höheren Beteiligung der Wirtschaft und der Absolvierenden, als dies bei Ausbildungen (in der Regel in Vollzeit) im Hochschulbereich oder an höheren Fachschulen der Fall ist.
Eine vergleichbare Behandlung der verschiedenen Bildungsbereiche ist im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der verschiedenen Ausbildungswege anzustreben. Ansonsten könnte dies unerwünschte Verzerrungen verursachen: Einerseits, indem Teilnehmende eher eine HF-Ausbildung wählen anstatt
18 Gründung der Fachhochschulen: Im Jahr 1996 ist das Fachhochschulgesetz in Kraft getreten. In der Folge wurden die höheren Technischen Lehranstalten (HTL), die höheren Wirtschafts- und Verwaltungsschulen (HWV) und die höheren Fachschulen für Gestaltung (HFG) in Fachhochschulen umgewandelt. Das Berufsbildungsgesetz integriert die bisher kantonal geregelten Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) in die Berufsbildung inklusive der höheren Berufsbildung. 19 Vgl. 13.3020 Motion Aebischer vom 5.3.2013. Bereits im Rahmen der parlamentarischen Debatte zur BFI- Botschaft 2013-2016 wurde ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes gefordert. Trotz grundsätzlicher Unterstützung der Berufsbildung scheiterten diese Anträge an den ungenügenden Grundlagen im Berufsbildungsgesetz. 20 Vgl. Econcept (2011): Eine vergleichsweise geringe Bedeutung haben Beiträge der Branche und öffentliche Beiträge. Der Anteil an Kandidierenden, welcher auf entsprechende Beiträge zurückgreifen kann, liegt bei den Berufs- und höheren Fachprüfungen auf einem tiefen Niveau. Bezüglich der Beiträge der Branche ist der Anteil an Kandidierenden, welche entsprechende Unterstützung erhalten, bei den höheren Fachprüfungen leicht höher (Berufsprüfungen 3.8%; höhere Fachprüfungen 5.1%). 21 Vgl. Econcept (2011): 65.7% der Kandidierenden von eidgenössischen Prüfungen finanzieren ihre Ausbildung ganz oder teilweise anhand von privaten Beiträgen. Nicht auf private Beiträge zurückgreifen muss etwa ein Drittel. Beiträge von ihrem Arbeitgeber in der Gestalt von vergüteten Abwesenheiten oder Übernahme der Kurs- und Prüfungskosten erhalten bei den Berufsprüfungen 56.7% der Kandidierenden. Bei den höheren Fachprüfungen ist dieser Anteil mit 66.5% etwas höher. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 8/34