Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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höheren finanziellen Engagement der öffentlichen Hand zu bewahren. Namentlich die starke Ausrichtung der Bildungsangebote an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes wird allgemein als „unique selling proposition“ der höheren Berufsbildung betrachtet.

Teilnehmerbefragungen36 haben ausserdem gezeigt, dass die Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Familie bei den Teilnehmenden von vorbereitenden Kursen eine Herausforderung ist. Ein Ausbau der öffentlichen Unterstützung könnte in der zeitlichen Ausgestaltung der Bildungsgänge flexiblere Angebote ermöglichen, was sowohl im Interesse der Teilnehmenden wie auch der Arbeitgeber liegt.

Bei einem Ausbau der staatlichen (finanziellen) Unterstützung von Studierenden der höheren Berufsbildung ist zudem zu erwarten, dass die Nachfrage nach solchen Abschlüssen und Ausbildungen positiv beeinflusst wird. Vor dem Hintergrund der angespannten Fachkräftesituation könnte die höhere Berufsbildung einen positiven Beitrag leisten.

Prämissen der Erarbeitung – unkontrollierte Systemeingriffe vermeiden

In den Berufsbildungskreisen herrscht Konsens darüber, dass das System der höheren Berufsbildung aufgrund seiner Offenheit und seines Arbeitsmarktbezugs gestärkt werden muss. Es steht ausser Frage, dass Absolvierende der beruflichen Bildung gegenüber Hochschulabgängerinnen und Hochschulabgängern nicht benachteiligt sein sollen. Der im Quervergleich unterschiedliche Grad der Unterstützung von Studierenden im tertiären Bildungsbereich durch die öffentliche Hand soll durch eine Erhöhung der öffentlichen Unterstützung zugunsten der vorbereitenden Kurse angeglichen werden. Dabei wurden in Gesprächen mit den Mitgliedern des Strategieprojekts sowie weiteren relevanten Akteuren Grundsätze festgelegt, welche bei einer Veränderung des Finanzierungsmodells berücksich-

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tigt werden müssen.

— Festhalten an den bisherigen Organisationsprinzipien der höheren Berufsbildung: Die höhere Berufsbildung bildet zusammen mit den Fachhochschulen, den Pädagogischen Hochschulen, den Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen die Tertiärstufe des schweizerischen Bildungssystems. Die höhere Berufsbildung wird gemeinsam von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt getragen. An den bewährten Organisationsprinzipien der höheren Berufsbildung und den Verantwortungsbereichen der einzelnen Akteure im Zusammenhang mit den eidgenössischen Prüfungen soll im Prinzip festgehalten werden, auch wenn mit der Vorlage eine Verschiebung der Zuständigkeiten im Bereich der Berufs- und höheren Fachprüfungen von den Kantonen hin zum Bund vorgesehen ist.

— Absichern der Parallelität von eidgenössischen Prüfungen und höheren Fachschulen: Die höhere Berufsbildung umfasst die eidgenössischen Prüfungen sowie die Bildungsgänge der höheren Fachschulen. Die Existenz dieser zwei unterschiedlichen Formen der höheren Berufsbildung wird auch bei einer Veränderung des Finanzierungsmodells der vorbereitenden Kurse gewährleistet bleiben.

— Erhalt eines Systems, das sowohl «marktwirtschaftlichen» Prinzipien folgen soll und sich durch Arbeitsmarktnähe auszeichnet als auch öffentliche Anforderungen zu erfüllen hat: Die Organisationen der Arbeitswelt definieren die Ausbildungs- und Qualifikationsanforderungen, welche über die Prüfungsordnungen verankert werden. So wird dazu beigetragen, dass die höhere Berufsbildung auf die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes abgestimmt werden kann. Vorbereitende Kurse werden von privaten und öffentlichen Bildungsinstitutionen in einem wettbewerblichen System angeboten. Die Teilnahme an den Kursen ist für die Kandidierenden an Berufsprüfungen und höheren Fachprüfungen freiwillig.

— Gewährleistung einer hohen Qualität des Angebots: Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt setzen sich gemeinsam für eine hohe Qualität des Angebots an vorbereitenden Kurse ein.

— Beteiligung aller Akteure an der Finanzierung nach klaren Kriterien: Die Finanzierung der höheren Berufsbildung wird von privater (Arbeitgeber, Teilnehmende) und öffentlicher (Bund, Kantone) Seite getragen. Durch die gemeinsame Finanzierung durch die öffentliche Hand und Private wird ein ko-

36 Vgl. Econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung.

37 Vgl. Econcept (2013). Finanzierung der Vorbereitungskurse in der höheren Berufsbildung: Auslegeordnung und Modellprüfung, S. 22f. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 14/34