Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 16Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

38

Abbildung 6: Systemwechsel der Finanzierung der vorbereitenden Kurse (vK)

Der Wahl des subjektorientierten Modells gingen umfangreiche Diskussionen voraus. Die Spanne möglicher subjekt- sowie angebotsorientierter Finanzierungsmodelle, welche für die zukünftige öffentliche Finanzierung der vorbereitenden Kursen in Frage kamen, war breit und umfasste diverse Untermodelle bzw. Modellvarianten. Im Verlauf der Arbeiten in der Verbundpartnerschaft wurden sechs unterschiedliche Finanzierungsmodelle vertieft diskutiert. Dabei waren die wichtigsten beiden Diskussionspunkte das Grundprinzip der Finanzierung, also Nachfrage- oder Angebotsorientierung sowie die Finanzflüsse der öffentlichen Hand, also direkte Finanzierung durch den Bund oder eine Finanzierung über die Kantone.

Die vom Bundesrat vorgeschlagene Lösung eines subjektorientierten Subventionierungsmodells via Bund stellt den Konsens der Verbundpartnerschaft aus den umfangreichen Arbeiten im Rahmen des Strategieprojekts dar.

3.2 Vorteile der subjektorientierten Finanzierung

Die Wahl einer subjektorientierten Lösung bringt folgende Vorteile mit sich:

— Beiträge kommen direkt allen Teilnehmenden zugute: Bei einem subjektorientierten Modell kommen die öffentlichen Mittel direkt bei den Kursteilnehmenden an. Im Gegensatz zum heutigen System, in welchem die Kursteilnehmenden – sofern sie einen Kurs bei einem öffentlich unterstützten Anbieter besuchen und dieser die Subventionen in Form von Preissenkungen weitergibt – indirekt profitieren, erhalten die Kursteilnehmenden einen unmittelbaren Zuschuss zu ihren Kurskosten. Die Unterstützung der Teilnehmenden ist damit nicht mehr abhängig von der Wahl des Kursangebots.

— Freizügigkeit: Die Freizügigkeit der Kursteilnehmenden wird aufgrund der direkten Bundesbeiträge gefördert: Die Unterstützung von Teilnehmenden ist nicht mehr an die im entsprechenden Wohnsitzkanton geltende Regelungen gebunden.

— Keine Reglementierung der vorbereitenden Kurse: Es gilt zu vermeiden, dass das heutige System durch eine neue Finanzierung der vorbereitenden Kurse seine Flexibilität und damit unmittelbare Arbeitsmarktnähe verliert. Das subjektorientierte Modell verlangt keine Reglementierung der vorbereitenden Kurse. So wird die grosse Stärke der Flexibilität bezüglich der Bedürfnisse der Arbeitswelt beibehalten.

— Transparenz: Dadurch, dass die Subventionen direkt den Teilnehmenden ausbezahlt werden, steigt die Transparenz in Bezug auf die anfallenden Kosten (Kursgebühren) und die staatliche Unterstützung. Die Erhöhung der Transparenz soll einen positiven Beitrag zu einem effizienten und wettbewerbsorientierten Markt im Bereich der vorbereitenden Kurse leisten.

— Verhältnismässiger administrativer Aufwand: Das neue Finanzierungsmodell ist so ausgestaltet, dass der administrative Aufwand in einem adäquaten Verhältnis zum Nutzen der administrativen Vor-

38 Eigene Darstellung SBFI. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 16/34