Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

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Tabelle 4: bisherige versus neue Kreditstruktur des Bundes (Art. 59 BBG)65

Bisheriges Finanzierungsinstrument BFI Neues Finanzierungsinstrument BFI

 Zahlungsrahmen Pauschale (Art. 53)  Zahlungsrahmen

 Verpflichtungskredit - Pauschale (Art. 53),

- Projekte und Leistungen im öffentlichen - Durchführung der eidg. Prüfungen und HF Interesse (Art. 54 und 55) (Art. 56)

- Durchführung von eidg. Prüfungen und - Vorbereitende Kurse (Art. 56a)

HF (Art. 56)

 Verpflichtungskredit Projekte und Leistungen im  Zahlungsrahmen EHB öffentlichen Interesse (Art. 54 und 55)

 Zahlungsrahmen EHB

Auswirkungen auf die Kredite der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft)

Die heutige Kantonsfinanzierung zugunsten der vorbereitenden Kurse ist grösstenteils angebotsorientiert ausgestaltet, d.h. die Mittel fliessen direkt zu den Bildungsanbietern. Mit dem Wechsel zur Bundesfinanzierung knüpft die Auszahlung der Subvention an die Prüfungsanmeldung, erfolgt also im Normalfall am Ende des vorbereitenden Kurses. Da der Grossteil der vorbereitenden Kurse rund 3 Semester dauert, fällt der Mittelbedarf im ersten Jahr der Systemumstellung geringer aus und steigt ab dem zweiten Jahr an. Die künftige Bundesunterstützung bemisst sich an den Gebühren für die vorbereitenden Kurse. Mit der Annahme, dass der vorgeschlagene gesetzliche Höchstsatz von 50 Prozent zur Anwendung kommt, ergibt sich folgende Schätzung für den Mittelbedarf in der Periode

66

2017-2020 :

Beträge in Mio. CHF 2016 2017 2018 2019**** 2020****

kantonale Finanzierung* 60 ca. 20 Ca. 10** Ca. 10** Ca. 10** Direkte Bundesfinanzierung 0 ca. 30 80-100*** 110- 150 110- 150

* Die kantonalen Beiträge fliessen weiterhin in die Berechnung der Richtgrösse des Bundesanteils ein ** Die Kantone können weiterhin aus regionalpolitischen Gründen Angebote unterstützen

*** Annahme: Mehrbedarf im zweiten Jahr nach der Systemumstellung

**** Die mit der erhöhten Bundesunterstützung erwartete Erhöhung der Anzahl der Teilnehmenden ist

schwer abschätzbar und hier nicht mitberücksichtigt.

Mit dem Systemwechsel erfolgt eine Erhöhung der Beiträge. Die bisher durch die Kantone aufgewendeten Mittel werden neu subjektorientiert durch den Bund ausbezahlt und aufgestockt. Die Zusatzaufwendungen beziffern sich auf rund 60-100 Millionen pro Jahr und sind aufgrund der gesetzlich festgelegten Beteiligung des Bundes an den öffentlichen Berufsbildungskosten gemeinsam von Bund und Kantonen zu tragen. Diese Lastenverteilung soll auch mit dem neuen Finanzierungsmodell nicht verändert werden. Dabei ist es jedoch seitens Bund möglich, die Richtgrösse während der Beitragsperiode 2017-2020 zu überschreiten, um zum Beispiel ungewollte Auswirkungen auf die berufliche

Grundbildung zu vermeiden.

Die entsprechenden Kreditanträge werden den eidgenössischen Räten im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 vorgelegt.

65 Vgl. B,S,S. (2014). Subjektfinanzierung der Vorbereitungskurse durch den Bund. Regulierungsfolgeabschätzung. (Die Analyse basiert auf der Methodik der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) des Staatsekretariats für Wirtschaft SECO).

66 Die Spannweite der Berechnungen zur Gesamtsumme aller Gebühren im Jahr 2011 für vorbereitende Kurse inkl. heutiger kantonaler Finanzierung beläuft sich auf 240 bis 300 Millionen Franken. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 30/34