Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 7Fedlex · Erläuternder Bericht

Erläuternder Bericht

(StHG)14. Die berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten sollen nach dem Verfassungsgrundsatz der Besteuerung gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit behandelt werden, womit grundsätzlich beruflich veranlasste und vom Steuerpflichtigen getragene Aus- und Weiterbildungskosten abzugsfähig sind.

Mit den revidierten Gesetzesbestimmungen wird ein allgemeiner Steuerabzug für grundsätzlich alle berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten eingeführt. Als berufsorientiert gelten Kosten, die einer aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit dienen. Bei der direkten Bundessteuer können Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 12‘000 Franken abgezogen werden (Art. 33 Abs. 1 Bst. j DBG). Für die kantonalen Steuern überlässt das StHG die Festsetzung des maximal abzugsfähigen Betrags den Kantonen (Art. 9 Abs. 1 und 2 Bst. o StHG). Begründet wurden diese Entscheide damit, dass ein öffentliches Interesse an einem möglichst hohen Bildungsniveau bestehe.

Für die höhere Berufsbildung können zudem Stipendien beantragt werden. Sie machen rund 7,7 Pro-

15

zent des gesamten Stipendienumfanges aus. Der Durchschnittswert eines Stipendiums ist praktisch identisch mit den Stipendien, die Studierenden an Fachhochschulen und Universitäten gewährt werden. Zwischen den Kantonen sind unterschiedliche Ansätze zur Prüfung der Anspruchsberechtigung und zur Höhe der geleisteten Beiträge vorhanden. Mit einer interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) vom Juni 2009 werden erstmals umfassende Grundsätze und Mindeststandards zur Vergabe von Ausbildungsbeiträgen festgelegt. Insbesondere wird die höhere Berufsbildung mit den eidgenössischen Prüfungen und den Bildungsgängen der höheren Fachschulen explizit als beitragsberechtigtes Ausbildungsgefäss einbezogen.

Private Finanzierung - Wirtschaft

Die höhere Berufsbildung weist gesamthaft gesehen ein stärkeres privates Engagement bei der Finanzierung auf als die übrige, hochschulbasierte tertiäre Ausbildung. Dies ist teilweise systemisch bedingt und eine der Ursachen des Erfolgs der Absolvierenden der höheren Berufsbildung im Arbeitsmarkt: Die unterschiedlich starke finanzielle Beteiligung der Arbeitgeberseite trägt dazu bei, dass der Zugang zur höheren Berufsbildung selektiv ist. Dies wiederum trägt dazu bei, dass die Renditen für die Absolvierenden überdurchschnittlich ausfallen. Das Engagement der Wirtschaft lohnt sich, profitieren doch die Unternehmen von gut ausgebildetem und spezifisch auf ihre Bedürfnisse geschultem Personal. Dies erklärt auch die hohe Zahlungsbereitschaft der Arbeitgeber. Das Engagement der Wirtschaft geht aber über die finanzielle Beteiligung hinaus: Der starke Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt ist eine zentrale Voraussetzung für die Ausrichtung der Prüfungen und Bildungsangebote auf den Arbeitsmarkt. Ausgebildet wird, was auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt wird. Durch diesen Einbezug der Organisationen der Arbeitswelt als Träger der eidgenössischen Prüfungen und der

16

Rahmenlehrpläne der höheren Fachschulen ist sichergestellt, dass neue Qualifikationsanforderungen rasch umgesetzt werden.

Private Finanzierung – Studierende und Prüfungskandidierende

Während über die privaten Beiträge von Studierenden an höheren Fachschulen keine genauen Zahlen existieren, hat eine Studie17 aus dem Jahr 2011 gezeigt, dass 65.7 Prozent der Kandidierenden von eidgenössischen Prüfungen ihre Ausbildung ganz oder teilweise anhand von privaten Beiträgen finanzieren. Nicht auf private Beiträge zurückgreifen muss etwa ein Drittel. Beiträge von ihrem Arbeitgeber in der Gestalt von vergüteten Abwesenheiten oder Übernahme der Kurs- und Prüfungskosten erhalten bei den Berufsprüfungen 56.7 Prozent der Kandidierenden. Bei den höheren Fachprüfungen ist dieser Anteil mit 66.5 Prozent etwas höher.

14 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG; SR 642.14) 15 Vgl. Bundesamt für Statistik (2012). Kantonale Stipendien und Darlehen, S. 45.

16 Bildungsgänge von höheren Fachschulen beruhen auf Rahmenlehrplänen, die in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt entwickelt werden. Aktuell gibt es 35 verschiedene Rahmenlehrpläne.

17 Vgl. Econcept (2011). Befragung der Kandidatinnen und Kandidaten der eidgenössischen Prüfungen im Bereich der höheren Berufsbildung. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 7/34