Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
Seit Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG)1 im Jahr 2004 gehört die höhere Berufsbildung zum nicht-hochschulischen Tertiärbereich und umfasst die:
Eidgenössischen Berufsprüfungen (BP)
Eidgenössischen höheren Fachprüfungen (HFP)
Eidgenössisch anerkannten Bildungsgänge an höheren Fachschulen (HF)
Mit der höheren Berufsbildung verfügt die Schweiz über ein einmaliges Instrument der beruflichen Weiterqualifizierung. Sie bietet Personen mit Berufsabschluss und Berufserfahrung die Möglichkeit ihre praktischen Fähigkeiten mit theoretischen Fachkenntnissen zu verbinden, um Führungs- und Fachverantwortung zu übernehmen. Im Unterschied zum Hochschulbereich setzt sie keine Maturität voraus, sondern einschlägige berufliche Qualifikationen und eine mehrjährige Praxiserfahrung.
Besonders die eidgenössischen Berufsprüfungen mit Fachausweis und die eidgenössischen höheren Fachprüfungen mit Diplom stellen eine weitergehende Qualifizierungsmöglichkeit für Berufsleute dar, die ganz am Arbeitsmarkt orientiert ist und flexibel auf Änderungen der Arbeitswelt eingeht. Berufsprüfungen ermöglichen Berufsleuten eine erste fachliche Vertiefung und Spezialisierung nach der beruflichen Grundbildung oder einem anderen Abschluss der Sekundarstufe II in einem Beruf. Existiert in einem Berufsfeld sowohl eine Berufs- als auch eine höhere Fachprüfung ist der Fachausweis der Berufsprüfung in der Regel eine Zulassungsbedingung für die höhere Fachprüfung. Die höheren Fachprüfungen verfolgen zwei Ziele: Zum einen qualifizieren sie Berufsleute als Expertinnen und Experten in ihrem Berufsfeld und zum anderen bereiten sie die Absolvierenden auf das Leiten eines Unternehmens vor. Die Vorbereitung auf eidgenössische Prüfungen erfolgt grundsätzlich berufsbegleitend entweder autodidaktisch oder in einem nicht-reglementierten vorbereitenden Kurs.
Eidgenössisch anerkannte Bildungsgänge an höheren Fachschulen vermitteln Absolvierenden der Sekundarstufe II Fach- und Führungskompetenzen in einem bestimmten Berufsfeld. Sie sind breiter und generalistischer ausgerichtet als die eidgenössischen Prüfungen und finden in einem schulischen Rahmen statt. Zudem ist die gesamte Ausbildungsdauer sowie das abschliessende Qualifikationsverfahren reglementiert. Die Bildungsgänge können entweder berufsbegleitend oder als Vollzeitstudium besucht werden.
2 Abbildung 1: Bildungssystem Schweiz
1 Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Berufsbildung (BBG; SR 412.10)
2 Eigene Darstellung SBFI. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 3/34