Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/126: Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBG): Stärkung der höheren Berufsbildung · 34 Seiten
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Eine bestehende Wettbewerbsverzerrung wird mit der Neuregelung somit aufgehoben. Zudem fördert nicht nur die Gleichstellung der bislang nicht subventionierten Bildungsanbieter den Wettbewerb, auch die Wahlfreiheit der Kursteilnehmenden über alle Kantone hinweg trägt dazu bei. Insgesamt lässt sich folgendes Fazit ziehen: Eine bestehende Wettbewerbsverzerrung wird durch die Neuregelung abgeschafft. Die Mehrheit der Prüfungskandidierenden wird vom verstärkten Wettbewerb profitieren, der gemäss ökonomischer Theorie zu einer Reduktion der Preise und/oder zu einer Erhöhung der Qualität führt. Bezüglich Qualität ist zudem vorteilhaft, dass sich die die Subventionierung nicht nach der Anzahl der Lektionen richtet. Dies ermöglicht den Bildungsanbietern einen höheren Spielraum und in der Folge mehr Innovationsmöglichkeiten zum Beispiel bezüglich Lernmethoden.
Kursgebühren
Die objektorientierte Finanzierung wird durch eine subjektorientierte Finanzierung ersetzt. In der Standardvariante erfolgt die Auszahlung ex-post (teilweise Rückerstattung der Kursbeiträge). In der Folge werden die Kurspreise der bislang unterstützten Angebote (vor der Rückerstattung) steigen.
Die finanzielle Belastung der Teilnehmenden sinkt hingegen bei den meisten Angeboten. Begründung: Das SBFI rechnet mit Beiträgen von insgesamt 120-160 Millionen Franken pro Jahr (heutige Kantonsfinanzierung von rund 60 Millionen ergänzt mit den Zusatzaufwendungen für die maximale Beitragshöhe von 60-100 Millionen Franken), welche an die vorbereitenden Kurse ausgerichtet werden. Die
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geplante Neuregelung übersteigt somit die aktuelle Subventionspraxis substanziell. Der Wegfall der angebotsorientierten kantonalen Subventionen durch die direkte Teilnehmerfinanzierung hat einen direkten Effekt auf die Preissetzung der Anbieter:
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Tabelle 3: Preise vorbereitende Kurse, direkter Effekt
Fall Kursgebühren Finanzielle Belastung Quantifizierung
Bislang subventionierte Je nach Marktsituation: Insgesamt: Entlastung Ca. 60% der Bildungsan-Bildungsanbieter Erhöhung Mehrbelastung bei klei- bieter (= ca. 300 Bilnen, bislang stark subven- dungsanbieter) und 72% tionierten Angeboten der Teilnehmenden
Bislang nicht subventio- Keine Veränderung Entlastung Ca. 40% der Bildungsannierte Bildungsanbieter bieter (= ca. 200 Bildungsanbieter) und 28% der Teilnehmenden
Unabhängig vom Effekt der wegfallenden Kantonsfinanzierung könnten die Kurspreise mit Blick auf die (erwartete) zunehmende Nachfrage steigen. Demgegenüber ist von einem verstärkten (Preis-) Wettbewerb auszugehen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kursteilnehmenden trotz der Beiträge mindestens 50 Prozent der Kurspreise bezahlen. Eine starke Preiserhöhung hätte somit voraussichtlich Effekte auf die Anzahl an Teilnehmenden. Jegliche Kursgebühren, welche die in der Berufsbildungsverordnung definierte Obergrenze der anrechenbaren Kosten übersteigen, müssen vom Teilnehmenden bzw. vom Arbeitgeber vollständig finanziert werden. Der negative Effekt auf die Teilnehmerzahlen würde über dieser Grenze daher nochmals deutlich ausgeprägter. Zudem steigt mit der subjektorientierten Bundesunterstützung die Transparenz und damit die Vergleichbarkeit der Kurspreise im Markt. Sollte sich zeigen, dass die durchschnittlichen Kurspreise substanziell ansteigen, kann dies korrigiert werden – einerseits über den subventionierten Anteil und andererseits über die Maximalgrenzen der anrechenbaren Kurspreise. Beides kann bei Bedarf gesenkt werden, was dem
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Bund eine Steuerung erlaubt.
61 Vgl. B,S,S. (2014). Subjektfinanzierung der Vorbereitungskurse durch den Bund. Regulierungsfolgeabschätzung. (Die Analyse basiert auf der Methodik der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) des Staatsekretariats für Wirtschaft SECO).
62 ebd.
63 ebd. 316/2013/01832 \ COO.2101.108.2.1056712 28/34