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Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 37 Seiten

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Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten

9. Der Ausdruck «bestehendes Konto» bedeutet ein Finanzkonto, das zum

[xx.xx.xxxx] von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird.

10. Der Ausdruck «Neukonto» bedeutet ein von einem meldenden Finanzinstitut

geführtes Finanzkonto, das am oder nach dem [xx.xx.xxxx] eröffnet wird.

11. Der Ausdruck «bestehendes» Konto natürlicher Personen» bedeutet ein be-

stehendes Konto, dessen Inhaber eine oder mehrere natürliche Personen sind.

12. Der Ausdruck «Neukonto natürlicher Personen» bedeutet ein Neukonto, des-

sen Inhaber eine oder mehrere natürliche Personen sind.

13. Der Ausdruck «bestehendes Konto von Rechtsträgern» bedeutet ein beste-

hendes Konto, dessen Inhaber ein oder mehrere Rechtsträger sind.

14. Der Ausdruck «Konto von geringerem Wert» bedeutet ein bestehendes Kon-

to natürlicher Personen mit einem Gesamtsaldo oder -wert von höchstens 1 000 000 US-Dollar zum 31. Dezember [xxxx].

15. Der Ausdruck «Konto von hohem Wert» bedeutet ein bestehendes Konto

natürlicher Personen mit einem Gesamtsaldo oder -wert von mehr als 1 000 000 US-Dollar zum 31. Dezember [xxxx] oder 31. Dezember eines Folgejahres.

16. Der Ausdruck «Neukonto von Rechtsträgern» bedeutet ein Neukonto, dessen

Inhaber ein oder mehrere Rechtsträger sind.

17. Der Ausdruck «ausgenommenes Konto» bedeutet eines der folgenden Kon-

ten:

a) Ein Altersvorsorgekonto, das folgende Voraussetzungen erfüllt:

i. Das Konto untersteht als persönliches Altersvorsorgekonto der Aufsicht oder ist Teil eines registrierten oder der Aufsicht unterstehenden Altersvorsorgeplans für die Gewährung von Renten- und Pensionsleistungen (einschliesslich Invaliditätsleistungen und Leistungen im Todesfall).

ii. Das Konto ist steuerbegünstigt (das heisst, auf das Konto eingezahlte Beiträge, die andernfalls steuerpflichtig wären, sind von den Bruttoeinkünften des Kontoinhabers abziehbar oder ausgenommen oder werden mit einem ermässigten Steuersatz besteuert, oder die mit dem Konto erzielten Kapitalerträge werden nachgelagert oder mit einem ermässigten Steuersatz besteuert).

iii. In Bezug auf das Konto besteht eine Pflicht zur Informationsübermittlung an die Steuerbehörden.

iv. Entnahmen sind an das Erreichen eines bestimmten Ruhestandsalters, Invalidität oder den Todesfall geknüpft oder es werden bei Entnahmen vor Eintritt dieser Ereignisse Vorschusszinsen fällig.

v. Entweder (i) die jährlichen Beiträge sind auf höchstens 50 000 US-Dollar begrenzt oder (ii) für das Konto gilt eine auf die gesamte Lebenszeit bezogene Beitragsgrenze von höchstens 1 000 000 US-Dollar, wobei in beiden Fällen die Vorschriften für die Zusammen-