Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
SBVg, VSPB und VSV kritisieren, dass die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss und damit unter Ausschluss des fakultativen Referendums über die Aktivierung des AIA mit einem Partnerstaat befinden kann. Dies wird aus verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten als problematisch erachtet. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass mit einer solchen Regelung ein nicht nachvollziehbarer Unterschied zwischen der Genehmigung von DBA und AIA-Aktivierungen geschaffen werde.
4.2. Bemerkungen zum Steueramtshilfegesetz Artikel 21 Absatz 2
FDK und die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NW, OW, SH, TG, TI, UR sowie VS verlangen die Aufhebung der in dieser Bestimmung vorgesehenen „Selbstbeschränkung“. Es wird insbesondere die Besserstellung von ausländischen gegenüber inländischen Steuerbehörden kritisiert. Die Kantone AG, BL, BS, GE, JU und NW verlangen die ersatzlose Streichung dieser Bestimmung (vgl. Ausführungen zu Art. 13 Abs. 5 AIA-
Gesetzesvorentwurf). FDK und die Kantone AI, AR, FR, GL, LU, SH, TG, UR sowie VS erachten es jedoch als gerechtfertigt, wenn die Selbstbeschränkung in Bezug auf Amtshilfeersuchen, die ein ausländischer Staat auf der Grundlage von im Rahmen des AIA übermittelte Daten an die Schweiz richtet (insb. präzisierende Rückfragen), aufrechterhalten werde. In solchen Fällen handle es sich um Informationen, die dem schweizerischen Bankgeheimnis unterliegen, welches der Bundesrat im innerschweizerischen Verhältnis nicht lockern wolle.
Artikel 22 Absatz 6
FDK und die Kantone, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG und ZH beantragen die Aufhebung von Artikel 22 Absatz 6 Steueramtshilfegesetz. Die Aufrechterhaltung dieser Selbstbeschränkung sei vor dem Hintergrund der Einführung des AIA nicht nachvollziehbar. Teilweise wird vorgeschlagen, die Bestimmung mindestens so abzuändern, dass die Selbstbeschränkung nicht mehr für Staaten gelte, von denen die Schweiz ohne vorgängiges Ersuchen Informationen erhalten könne.