Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

b) Kritikpunkte und Anliegen der Befürworterinnen und Befürwortern

Zahlreiche Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (BDP, CVP, CP, economiesuisse, FDP, FER, FGPF, GE, VSKB, VSV) unterstreichen die Wichtigkeit der Grundsätze Reziprozität, Datenschutz, Spezialitätsprinzip und level playing field bei der Einführung des AIA.

CVP und VSPB setzen sich dafür ein, dass die Schweiz den bilateralen AIA vorerst nur mit vertrauenswürdigen resp. für die Schweiz wichtige Staaten aktiviert. FGPF und VSV fordern, dass Staaten, die rechtsstaatliche Prinzipien und Menschenrechte missachten, vom AIA ausgeschlossen bleiben oder werden. Darum solle laut VSV mit jedem einzelnen Partnerstaat eine Länderprüfung durchgeführt werden. Ausserdem soll auch im Rahmen des MCAA die Einführung des AIA mit jedem Partnerstaat der Genehmigung durch die Bundesversammlung bedürfen und dem fakultativen Referendum unterstehen. FGPF und FER beantragen, dass die Bundesversammlung die Liste der Länder prüft, mit denen die Schweiz plant den AIA einzuführen. Der VSV bemängelt, dass ein level playing field mit den USA nicht sichergestellt sei.

Laut CC-TI fehlt ein klarer Verweis auf den Grundsatz, dass eine zeitgleiche Einführung des AIA auf den Konkurrenzfinanzmärkten der Schweiz sichergestellt wird, wie dies aus den Informationen der Bundesbehörden vor der Unterzeichnung des MCAA hervorgegangen sei. Mit dieser «zeitgleichen» Einführung könne vermieden werden, dass die Kundinnen und Kunden ihre Guthaben in nicht teilnehmende Länder verschieben. Im Fall Italien beispielsweise sei nicht die Übermittlung der Informationen an Rom das, was zähle, sondern vielmehr die Vermeidung, dass Kundinnen und Kunden ihr Geld in ein nicht teilnehmendes Land abziehen können. Das hätte sehr negative Folgen für den Schweizer Finanzplatz.

AIA mit Entwicklungsländer

AS und Grüne fordern den Bundesrat dazu auf, auch mit Entwicklungsländern den AIA umzusetzen. Einerseits sei der AIA effizient, wenn er global umgesetzt werde. Andererseits gingen in Entwicklungsländern Steuereinnahmen durch Hinterziehungspraktiken verloren. Technische Unterstützung bei der Einführung der für den AIA notwendigen Systeme soll bei Bedarf gewährt werden. AS verlangt, dass während einer bestimmten Übergangsfrist auf das Prinzip der Reziprozität verzichtet werde. Der Umfang der auszuwertenden Informationen sei aber für Entwicklungsländer durchaus handhabbar und zu bewältigen.

Gemeinsamer Meldestandard und Kommentar

Economiesuisse, SATC und SBVg begrüssen, dass der gemeinsame Meldestandard als Beilage zum MCAA direkt ins schweizerische Recht übernommen werden soll. Der SAV verlangt die Klärung der Frage, ob der gemeinsame Meldestandard als Beilage zum MCAA Teil des Staatsvertrages ist. Falls diese Frage zu verneinen ist, plädiert der SAV für eine Umsetzung in internes Recht, wie es auch die OECD vorschlägt.

Nach Erachten der Raiffeisen sollte die Botschaft die Frage der rechtsverbindlichen Anwendbarkeit des Kommentars der OECD zum gemeinsamen Meldestandard negativ beantworten und auf die Wegleitung der ESTV als Hilfsmittel der meldenden schweizerischen Finanzinstitute verweisen. Der Kommentar (Version vom 15. Juli 2014) solle explizit nur als Auslegungshilfe für den gemeinsamen Meldestandard bzw. als Referenz für die Wegleitung der ESTV dienen.

Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute

Economiesuisse betont die Wichtigkeit, dass das AIA-Gesetz keine sachfremden Vorschriften enthält und nennt als Beispiel steuerliche Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden aus Staaten,