Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

bieten die Verwertung von amtshilfeweise erhobenen und ins Ausland übermittelten Bankinformationen, die nach schweizerischem Recht nicht hätten beschafft werden können. Die Aufrechterhaltung dieser Bestimmungen sei vor dem Hintergrund der Einführung des AIA nicht nachvollziehbar. Die FDK und eine Reihe von Kantonen (AI, AR, FR, GL, LU, SH, TG, UR, VS) halten die Besserstellung ausländischer Steuerbehörden zwar für unbefriedigend, vor dem Hintergrund der Beibehaltung des Bankgeheimnisses im Inland jedoch für nachvollziehbar.

– Kommentar zum gemeinsamen Meldestandard: Mehrere Vernehmlassungsteilneh-

merinnen und -teilnehmer (economiesuisse, Raiffeisen, SATC, SAV, SBVg) äussern das

Anliegen, dass die Verbindlichkeit des Kommentars für die umsetzenden Finanzinstitute und sein Verhältnis zu den schweizerischen Rechtsgrundlagen im AIA-Gesetz geklärt wird.

– Datenaufbereitung: Von Seiten der Kantone (FDK und die Kantone AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) wird gefordert, dass die aus dem Ausland erhaltenen Meldungen ohne Weiteres visualisierbar gemacht werden können. Diese Aufbereitung müsse auf Stufe Bund finanziert werden. Ebenfalls sollen die vom Ausland in Fremdwährung erhaltenen Daten auf Stufe Bund vor der Weiterleitung an die Kantone zusätzlich in Schweizer Franken umgerechnet werden. Im Weiteren solle der Bund die Weiterleitung an die Kantone in jenem Dateiformat und auf jenem Meldekanal vornehmen, die von den Kantonen bereits für interkantonale Meldungen verwendet werden.

– Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute: Einzelne Vernehmlassungsteilnehmerinnen

und -teilnehmer (economiesuisse, FDP, VSPB) bringen vor, dass neben der Einführung

des AIA-Standards die Statuierung zusätzlicher Sorgfaltspflichten für Finanzinstitute bezüglich Überprüfung der Steuerehrlichkeit ihrer Kunden nicht gerechtfertigt sei.

4. Auswertung des Vernehmlassungsverfahrens im Einzelnen

4.1. Allgemeine und grundsätzliche kritische Bemerkungen und Anliegen a) Kritikpunkte der Gegnerinnen und Gegner

Von den Gegnerinnen und Gegnern der Vorlage werden insbesondere folgende grundsätzliche Kritikpunkte am AIA vorgebracht:

– Der AIA sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und widerspreche einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat (AF, FTAF, SGV, SVP).

– Der AIA sei in mehrerer Hinsicht verfassungswidrig. So werde damit u.a. das Verhältnismässigkeitsprinzip verletzt und der Rechtsschutz nicht sichergestellt (FN).

– Die USA würden bezüglich der Reziprozität und der Identifikation der „beherrschenden Personen“ bevorteilt (AF).

– Der AIA sei technisch und organisatorisch durch die Mehrzahl der Länder nicht umsetzbar (AF, FTAF, SGV, SVP).

– Die Vorlage sei mit Bezug auf den Umfang der automatisch auszutauschenden Informationen zu überarbeiten. Die Schweiz solle den ausländischen Behörden lediglich über die Existenz von Konten von Steuerpflichtigen Auskunft geben. Die Rechtsdurchsetzung wäre dann Sache des einzelnen ausländischen Staates (AF, SGV).