Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
Vier Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer lehnen die Vorlage ab (AF, FN, FTAF, SGV).
3.2. Wichtigste Kritikpunkte der Gegner
Von den Gegnerinnen und Gegnern der Vorlage werden insbesondere folgende grundsätzliche Kritikpunkte am AIA vorgebracht:
– Der AIA sei ein massiver Eingriff in die Privatsphäre und widerspreche einem auf Treu und Glauben aufbauenden Verhältnis zwischen Bürger und Staat (AF, FTAF, SGV, SVP).
– Die USA würden bezüglich der Reziprozität und der Identifikation der „beherrschenden Personen“ bevorteilt (AF).
– Der AIA sei technisch und organisatorisch durch eine Vielzahl der teilnehmenden Länder nicht umsetzbar (AF, FTAF, SGV, SVP).
– Die Vorlage sei mit Bezug auf den Umfang der automatisch auszutauschenden Informationen zu überarbeiten. Die Schweiz solle den ausländischen Behörden lediglich über die Existenz von Konten von Steuerpflichtigen Auskunft geben. Die Rechtsdurchsetzung wäre dann Sache der einzelnen ausländischen Staaten (AF, SGV).
3.3. Wichtigste Kritikpunkte der Befürworter
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage bringen insbesondere folgende Kritikpunkte an:
– Steueridentifikationsnummer (Art. 2 Abs. 1 Bst. f AIA-Gesetzesvorentwurf): Von Seiten der Kantone (FDK und Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GL, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) wird einhellig die Verwendung der AHV-Versichertennummer (AHVN13) als Steueridentifikationsnummer für natürliche Personen im Rahmen des AIA verlangt. Dies wird damit begründet, dass die Kantone bereits heute mit der AHV-Versichertennummer operieren und diese die aus ihrer Sicht effizienteste und einfachste Lösung darstellt (kein Umbau ihrer Systeme nötig). Wird eine sektorielle Nummer eingeführt, wird die volle Kostenübernahme durch den Bund gefordert sowie, dass die Vergabe der Nummer einheitlich auf Ebene des Bundes erfolgt.
– Nicht meldende Finanzinstitute und ausgenommene Konten (Art. 3 AIA-Gesetzesvorentwurf): Einzelne Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer (ASIP, Forum SRO, Raiffeisen, SATC, SBVg, SFAMA, SGV, SLV, SVIG, VSKB, Swiss Bankers, SwissHoldings, VSV) äussern das Anliegen, dass die Begriffe „nicht meldendes Finanzinstitut“ und „ausgenommenes Konto“ möglichst klar und praktikabel beschrieben werden und kritisieren den Verweis auf die FATCA-Gesetzgebung. Verschiedene Ver-
nehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer fordern eine Ausweitung der in Artikel
3 AIA-Gesetzesvorentwurf definierten nicht meldenden Finanzinstitute und ausgenommenen Konten.
– Selbstauskunft (Art. 9 Abs. 1 AIA-Gesetzesvorentwurf): Mehrere Vernehmlassungsteil-
nehmerinnen und -teilnehmer (EXPERTsuisse, SATC, SBVg, SVV, SwissHoldings) kri-
tisieren die Aussage im erläuternden Bericht, wonach eine Selbstauskunft nach dem AIA als eine Urkunde im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB)1 zu qualifizieren sei. Diese Aussage wird einerseits in Frage gestellt. Andererseits wird vorgebracht, dass mit der Qualifikation der Selbstauskunft als Urkunde eine überschiessende Strafandrohung resultiere,