Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten

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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen

mit denen der AIA-Standard nicht vereinbart wird. Auch FDP und VSPB lehnen die Sorgfaltspflichten der Finanzinstitute zur Überprüfung der Steuerehrlichkeit der Kunden ab. Das Finanzinstitut solle sich auf die Selbstauskunft der Kunden verlassen können, ohne dass ihm erweiterte Verpflichtungen zur Überprüfung dieser Informationen auferlegt werden.

Bankgeheimnis im Inland

Die FDP fordert ein Bekenntnis des Bundesrates, dass das Bankgeheimnis im Inland bestehen bleibe. Auch CP spricht sich für das Bankgeheimnis im Inland aus. Die SP fordert hingegen die Gleichbehandlung der in- und ausländischen Steuerbehörden. VSPB wünscht die Klärung der Frage, ob die Schweizer Steuerzahler die Aufhebung des Bankgeheimnisses im Inland unterstützen.

Umsetzungsaufwand und -arbeiten

Unter Hinweis auf die Komplexität und den Umsetzungsaufwand verlangt die CVP die Gewährung von angemessenen Übergangsfristen bei jeder bilateralen Aktivierung des AIA zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten. Der Bundesrat solle ausserdem auf das Genehmigungsverfahren der Schweiz und ihre demokratischen Prozesse hinweisen. Der VSKB fordert einen möglichst gering zu haltenden Aufwand bei der Umsetzung des AIA-Gesetzes und der entsprechenden Wegleitungen der ESTV.

Gemäss CP, EXPERTsuisse und FGPF sollen die schweizerischen Umsetzungsregularien für den AIA mit jenen anderer Staaten vergleichbar sein. EXPERTsuisse regt an, dass insbesondere bei der Entwicklung der Wegleitung der ESTV ein besonderes Augenmerk darauf gelegt werden soll, wie die Staatengruppe der early adopter den AIA umsetzt.

Datenaufbereitung

FDK und zahlreiche Kantone (AG, AI, AR, BL, BS, FR, GL, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, TI, UR, VS, ZG, ZH) fordern, dass die aus dem Ausland erhaltenen Meldungen ohne Weiteres visualisierbar gemacht werden können. Die Aufbereitung der Daten müsse auf Stufe Bund finanziert werden. Ebenfalls sollen die vom Ausland erhaltenen Daten mit Beträgen in Fremdwährung auf Stufe Bund vor der Weiterleitung an die Kantone in Franken umgerechnet werden. Im Weiteren solle der Bund die Weiterleitung an die Kantone in jenem Dateiformat und auf jenem Meldekanal vornehmen, die von den Kantonen bereits für interkantonale Meldungen verwendet werden.

Auswirkungen der Vorlage

Der Kanton LU fordert für künftige Vorlagen eine transparente Darstellung der zu erwarteten finanziellen Auswirkungen auf die Kantone. Die CVP fordert während dem gesamten Prozess der Einführung des AIA über Personalausgaben und Sachmittel (insbesondere EDV-

Ausgaben) Auskünfte zu erhalten. Travail Suisse ist der Ansicht, dass mittel- und langfristig bessere Regulierungen gegen Steuerhinterziehung zu einer Erhöhung der Einkommenssteuer beitragen würden. Travail Suisse bedauert, dass noch keine Aussagen zu den steuerlichen Konsequenzen für den Bund und die Kantone gemacht werden konnten.

Anwaltsgeheimnis

Der SAV betont die Wichtigkeit der Beibehaltung des Anwaltsgeheimnisses. Sofern die allgemeinen Bestimmungen des Steueramtshilfegesetzes auch für das AIA-Gesetz anwendbar sind, sei das Anwaltsgeheimnis mittels Artikel 8 Absatz 6 StAhiG gewährleistet. Wenn nicht, müsse es ins AIA-Gesetz aufgenommen werden.