Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2014/153: Internationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich · 31 Seiten
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Bericht des Eidgenössischen Finanzdepartements über die Vernehmlassungsergebnisse zur multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten und zu einem Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen
1. Ausgangslage
1.1. Einleitung
Am 15. Juli 2014 hat der Rat der OECD den neuen globalen Standard für den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Standard) verabschiedet. An der Plenarversammlung des Global Forum über Transparenz und den Austausch von Informationen für Steuerzwecke (Global Forum) vom 29. Oktober 2014 in Berlin haben sich fast 100 Staaten zur Einführung des AIA-Standards bekannt. Im Oktober 2014 hat der Bundesrat dem Global Forum mitgeteilt, dass die Schweiz beabsichtige, die Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des AIA-Standards zeitgerecht einzuführen, sodass unter Vorbehalt des innerstaatlichen Genehmigungsverfahrens schweizerische Finanzinstitute 2017 mit der Erhebung von Kontodaten von Steuerpflichtigen im Ausland beginnen können und ein erster Datenaustausch 2018 stattfinden kann. Die Umsetzung des AIA-Standards durch die Schweiz ist eingebettet in die Strategie des Bundesrates für einen wettbewerbsfähigen, stabilen und integren Finanzplatz mit international akzeptierten Rahmenbedingungen.
1.2. Inhalt der Vorlage
Für die Umsetzung des AIA-Standards durch die Schweiz müssen die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen werden. Dies bedeutet:
Das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen) sieht in Artikel 6 vor, dass zwei oder mehrere Vertragsparteien einvernehmlich regeln können, Informationen automatisch auszutauschen. Zusammen mit einer zusätzlichen Vereinbarung stellt somit Artikel 6 die staatsvertragliche Rechtsgrundlage für den AIA dar. Die Schweiz hat das Amtshilfeübereinkommen am 15. Oktober 2013 unterzeichnet. Dieses ist Gegenstand einer separaten Botschaft.
Die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement, MCAA) stellt eine solche zusätzliche Vereinbarung dar, mit welcher der AIA-Standard gestützt auf Artikel 6 des Amtshilfeübereinkommens umgesetzt werden kann. Sie wurde von der Schweiz am 19. November 2014 unterzeichnet. Das MCAA sieht vor, dass Informationen auszutauschen sind, die nach den Vorschriften des gemeinsamen Meldestandards gesammelt wurden. Zwecks Übernahme ins Schweizer Recht wurde dieser dem MCAA beigelegt. Das MCAA, einschliesslich dem gemeinsamen Meldestandard in der Beilage, wird der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet.
Die Frage, mit welchen Ländern der AIA umgesetzt werden soll, wird durch das MCAA nicht präjudiziert, da die bilaterale Aktivierung des AIA mit bestimmten Staaten der Bundesversammlung separat zur Genehmigung unterbreitet wird.
Das MCAA und der gemeinsame Meldestandard enthalten grundsätzlich die materiellrechtlichen Grundlagen zur Umsetzung des AIA. Nicht alle dort enthaltenen Bestimmungen sind jedoch ausreichend detailliert, justiziabel und somit direkt anwendbar,
weshalb der Erlass eines flankierenden Bundesgesetzes notwendig ist. Weiter enthält das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) Bestimmungen über die Organisation, das Verfahren, die Rechtswege und die anwendbaren Strafbestimmungen.