Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/168: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 29 Seiten
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daher für die Schweiz nicht verbindlich. Trotzdem liegt es im schweizerischen Interesse, dass die Asylverfahren bzw. die gewährten Rechte in allen europäischen Staaten einen vergleichbaren Standard aufweisen.