Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2014/168: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) · 29 Seiten
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Übersicht
Der Bundesrat hat am 8. März 2013 die Botschaft und den Gesetzesentwurf zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration; 13.030) verabschiedet. Die Vorlage sieht neben einer Anpassung der Bestimmungen zum Aufenthalt, zum Familiennachzug und zur Integration auch eine Anpassung weiterer Bundesgesetze vor. Der Ständerat hat der Vorlage am 11. Dezember 2013 mit wenigen Änderungen zugestimmt.
Nach der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 haben die eidgenössischen Räte den Gesetzesentwurf an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, die Vorlage unter Berücksichtigung des neuen Artikels 121a BV und auf der Basis der Beschlüsse des Ständerates zu überarbeiten sowie die Anliegen von fünf schon seit einer längeren Zeit hängigen parlamentarischen Initiativen in den Entwurf aufzunehmen.
Der Bundesrat schlägt eine Anpassung der Vorlage an Artikel 121a BV vor: Die Sonderabgabepflicht für erwerbstätige Personen im Asylbereich sowie die bisherige Bewilligungspflicht zur Erwerbstätigkeit für vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge sollen abgeschafft werden. Mit diesen Massnahmen kann die Arbeitsmarktintegration von erwerbsfähigen Personen im Asylbereich verbessert und dieses inländische Potential stärker ausgeschöpft werden.
Bei Wegfall der Sonderabgabe entfallen beim Bund Nettoeinnahmen von rund 4 Millionen Franken. Er kann allerdings künftig mit jährlich höheren Einsparungen in der Sozialhilfe rechnen, wenn die vorgesehenen Massnahmen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von Personen aus dem Asylbereich greifen.
Der Vernehmlassungsentwurf setzt zudem die Anliegen der oben erwähnten fünf parlamentarischen Initiativen um. Im erläuternden Bericht wird ihr Inhalt dargestellt und aus der Sicht des Bundesrates kommentiert.
Der Bundesrat wird nach dem Vernehmlassungsverfahren eine Zusatzbotschaft zu dieser Vorlage verabschieden.