Erlauterungsbericht
Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 31 Seiten
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tenregulierung die Marktrisiken – neben den mit einer Liberalisierung generell verbundenen wirtschaftlichen Chancen – eine höhere Rolle bekommen. Das ist dann von Bedeutung, wenn die eigenen Kraftwerke nicht zu marktfähigen Preisen produzieren können.
Die übrige Wirtschaft wird bei steigenden Strompreisen belastet. Branchen, die durch die volle Marktöffnung verlieren können, sind vor allem die Erzeugung und Bearbeitung von Metall, das Textilgewerbe, das Papier- und Kartongewerbe sowie Möbel, Schmuck und Spielwaren, soweit diese im Rahmen der bestehenden Teilmarktöffnung noch nicht in den freien Markt gewechselt haben. Es gibt allerdings auch vereinzelt Branchen, die bei einer Strompreiserhöhung profitieren. Dies ist vor allem die Gasversorgung (da Gas relativ zu Strom günstiger wird). Bei einer Strompreissenkung können hingegen speziell die erwähnten energieintensiven Branchen profitieren. Es ergeben sich hier prinzipiell die umgekehrten Effekte im Vergleich zu einer Strompreiserhöhung.
Die oben beschriebenen (nicht modellierten) dynamischen Effekte können aufgrund der Kostensenkungspotenziale eine zusätzliche Chance für die Wirtschaft sein.
3.3 Auswirkungen auf die Umwelt
Aus derzeitiger Sicht sind keine Auswirkungen auf die Umwelt erkennbar. Der Kraftwerkszubau hängt vor allem von den Investitionsbedingungen im europäischen Markt ab, die durch eine volle Marktöffnung in der Schweiz nicht verändert werden.
4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen Strategien des Bundesrates
4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung
Die Vorlage ist in der Botschaft vom 25. Januar 201223 zur Legislaturplanung 2011–2015 angekündigt.
4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates
4.2.1 Verhältnis zur Energiestrategie 2050
Der zweite Marktöffnungsschritt ist ein von der Energiestrategie 2050 getrenntes Geschäft. Allerdings ergeben sich gewisse Berührungspunkte vor allem bei den Themen Importe und Versorgungssicherheit, Einbinden der EVUs in die Effizienzziele, Angebote von Energiedienstleistungen und – im Rahmen der zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 – bei der Ablösung des bestehenden Fördersystems durch ein Lenkungssystem.
23 BBl 2012 481, hier 617.