Erlauterungsbericht

Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 31 Seiten

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3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden

Aus der zweiten Marktöffnungsetappe ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen oder organisatorischen Auswirkungen auf den Bund.

Der Tätigkeitsbereich der ElCom wird nicht erweitert. Für die vorgesehene Kontrolle der Tarife in der Grundversorgung (Angemessenheitsprüfung) müssen voraussichtlich keine neuen Stellen geschaffen werden, da die ElCom die Grundversorgungstarife gemäss geltendem Recht ebenfalls prüft. Auch beim Bundesamt für Energie sind keine zusätzlichen Personalressourcen erforderlich.

Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden ergeben sich insofern, als sich der zukünftige Ertragswert der von der Marktöffnung betroffenen Unternehmen, die in ihrem Eigentum sind, verändern kann. Der zukünftige Ertragswert ist davon abhängig, wie sich diese Unternehmen im Wettbewerb behaupten werden.

3.2 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

3.2.1 Übersicht über die wichtigsten Ergebnisse

In einem vereinfachten makroökonomischen Modell wurde untersucht21, welche Veränderungen es bei volkwirtschaftlichen Kenngrössen durch zu erwartende Strompreisveränderungen geben wird. Solche Strompreisveränderungen sind zu erwarten, da die Marktpreise in der EU bei einer weiteren Öffnung preisbestimmender für die Schweizer Volkswirtschaft werden. Die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Effekte hängen folglich massgeblich von der zukünftigen Preisentwicklung ab. Diese kann im Voraus nicht genau bestimmt werden. Deshalb wurden hierüber plausible Annahmen in Form von Preisszenarien getroffen. Daraus ergeben sich Wenn-Dann-Aussagen, das heisst Aussagen darüber, welche preisbedingten Effekte in der Schweiz in Folge einer vollen Marktöffnung zu erwarten sind, wenn die Preise sich in einer bestimmten Weise verändern. Zudem wurden die zu erwartenden Effekte der vollen Marktöffnung qualitativ untersucht.

Die wichtigsten Ergebnisse der vereinfachten quantitativen Modellierung und der qualitativen Bewertung sind:

• Die volle Marktöffnung wird zu einer Annäherung der Energiepreise an

das europäische Niveau führen (dabei wird eine umfassende Integration in den EU-Binnenmarkt unterstellt).

• Die Schweizer Volkswirtschaft wird hierdurch in einer Gesamtwohl-

fahrtsbetrachtung leicht gewinnen. Das Bruttoinlandsprodukt wird leicht ansteigen.

21 ECOPLAN, Strommarktliberalisierung – zweiter Marktöffnungsschritt, Analysen zu den Auswirkungen eines zweiten Marktöffnungsschrittes, Arbeitspapier zuhanden des Bundesamtes für Energie vom 15. Februar 2013, Bern.