Erlauterungsbericht

Vernehmlassung 2014/99: Bundesbeschluss über die zweite Etappe der Strommarktöffnung · 31 Seiten

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nehmen mit Strom versorgen lassen oder einen Stromliefervertrag mit einem anderen Lieferanten abschliessen. Die Grundversorgung, im Stromversorgungsgesetz «Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung» genannt, sichert das Recht, jederzeit mit der gewünschten Menge an Elektrizität mit der erforderlichen Qualität und zu angemessenen Preisen beliefert zu werden. Die Überwachung der Preise in der abgesicherten Grundversorgung obliegt der Eidgenössischen Elektrizitätskommission.