Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 33Fedlex · Erläuternder Bericht
Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
Werden im Rahmen der Kontrollen mittels Kameras inländische Kontrollschilder festgestellt, die nicht zur Benützung der Nationalstrassen berechtigt sind, werden die Angaben zu den Haltern und Halterinnen im MOFIS/IVZ abgefragt. Bei ausländischen Haltern werden Mautpreller gespeichert und können auch nach der Ausfahrt bei einer erneuten Reise in die Schweiz gebüsst werden. Die Aufbewahrungsfrist der Daten beträgt drei Jahre (Verjährungsfrist).
Die Weitergabe von Daten an Dritte ist nicht vorgesehen. Richterliche Anordnungen bleiben vorbehalten. Da die Bild- und Kontrolldaten bei registrierten Nutzern und Nutzerinnen unmittelbar nach der Durchfahrt überschrieben werden, wäre eine Datenweitergabe ohnehin praktisch ausgeschlossen.
Die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes sowie der Ausführungsverordnung werden wie bei bestehenden ähnlichen Systemen eingehalten (z.B. LSVA oder Abschnittsgeschwindigkeitskontrolle).