Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten

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Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes

Schwächen

Mit der Einführung der E-Vignette verliert die Abgabeentrichtung die Anonymität. Bei der Registrierung muss das die Nationalstrasse befahrende Fahrzeug identifiziert werden. Solange die Fahrzeuge noch nicht - wie zum Teil vorhergesagt - kommunizieren4, geschieht dies mit Hilfe des Kontrollschilds.

Eine E-Vignette bzw. die Abgabeentrichtung kann ohne technische Hilfsmittel nur mit dem menschlichen Auge nicht mehr kontrolliert werden.

Für den Aufbau des Systems sind hohe Erstinvestitionskosten aufzuwenden. Trotz stetig steigender Gewandtheit der Nutzerinnen und Nutzer mit elektronischen Erhebungsformen ist mit einem erhöhten Bedarf an Kundensupport sowie mit Ängsten in Bezug auf den Datenschutz zu rechnen.

Würde der Tarif nach der Geltungsdauer des Benützungsrechts gestaffelt und z.B. eine Kurzzeit-Abgabe eingeführt, so müsste die heutige Jahresabgabe (40 Franken) erhöht werden, um die bisherigen Einnahmen zu erzielen.

1.2 Die beantragte Neuregelung

Die wesentliche Änderung liegt im Wechsel von der Klebevignette zu einer technologieneutralen elektronischen Abgabeerhebung. Dem Bundesrat wird der Entscheid delegiert, ob die Abgabe bezogen auf ein Kontrollschild oder bezogen auf ein Fahrzeug erhoben wird. Das Gesetz lässt also offen, ob die Berechtigung durch eine elektronische Verknüpfung mit dem Kontrollschild, durch eine erfolgreiche fahrzeugseitige Kommunikation oder sogar weiterhin als Übergangslösung durch Aufkleben einer Vignette erworben wird.

Neu sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie sind wesentlicher Bestandteil des elektronischen Abgabeerhebungssystems und der automatisierten Kontrolle. Hervorzuheben ist weiter, dass der Bundesrat den Spielraum erhalten soll, die Abgabeerhebung sowie Kontrolle und Ahndung im vereinfachten Verfahren bei der Ausreise an andere Akteure als die Bundesverwaltung zu übertragen.

Die revidierte Fassung des NSAG soll keinen zu hohen Detaillierungs- und Spezialisierungsgrad aufweisen und einem künftigen Wandel z.B. im Bereich der Kontrolle nicht im Wege stehen. Der Entwurf enthält zahlreiche Delegationen an den Bundesrat. Diese sind darauf zurückzuführen, dass sich der Bundesrat in Bezug auf Betreibermodelle und die zu verwendenden Technologien alle Wege offen halten möchte. Die Abgabehöhe von maximal jährlich 40 Franken zu erhöhen, bleibt indessen in der Kompetenz der Eidgenössischen Räte. Die Vertragsabschlusskompetenz bei Mandatierung Dritter wird wie bereits heute bei der Vignettenkontrolle in die Hände des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) gelegt.

1.3 Begründung und Bewertung der vorgeschlagenen Lösung

Die Einführung einer E-Vignette bringt für die Nutzer und die abgabeerhebende Stelle wesentliche Vereinfachungen. Die Erhebungskosten können gesenkt werden.

Die Nutzer profitieren von einer einfacheren, moderneren Abgabeentrichtung. Für inländische Fahrzeuge könnte die Entrichtung gleichzeitig mit der kantonalen Motorfahrzeugsteuer vorgesehen werden. Ausländische Halter können die Abgabe online entrichten. Dies kann ortsunabhängig über Internet (stationär oder mobil, z.B. über eine Internetapplikation) erfolgen. Die Beschaffung der Vignette bei ausländischen Verkaufsstellen vor Einfahrt in die Schweiz oder das Anhalten an der Grenze zum Zweck des Vignettenkaufs sind nicht länger

4 WALTER NIEDERBERGER, Bald kommunizieren die Autos, Der Bund, 1. März 2017, S. 11.