Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/47: Totalrevision des Nationalstrassenabgabegesetzes (NSAG) · 33 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 29Fedlex · Erläuternder Bericht
Revision des Nationalstrassenabgabegesetzes
3.2 Auswirkungen auf die Kantone
Der Aufwand der Kantone für den Vertrieb der Klebevignetten und die entsprechende Entschädigung entfallen.
Durch den Wegfall von Kontrolle und Ahndung werden die kantonalen Polizeikorps in ihren Aufgaben entlastet. Gleichzeitig entfallen die Busseneinnahmen in der Grössenordnung von 3,8 Millionen Franken, welche den Kantonen bisher durch die ausgestellten Bussen zugeflossen sind.
Ein allfälliges Inkasso der Abgabe bei inländischen Fahrzeugen durch die Kantone würde durch den Bund entsprechend entschädigt.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Es sind keinen nennenswerten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft zu erwarten. Die Vorlage führt lediglich zu einer Modernisierung der Erhebungsmethode. Die grössere Kontrolldichte dürfte zu einem geringeren Missbrauch und dadurch zu einer höheren Abgabegerechtigkeit führen.
Da die Abgabehöhe für die Jahresabgabe beibehalten werden soll, wird die Belastung der Abgabepflichtigen unverändert bleiben. Wegen der Fahrzeuggebundenheit der Klebevignette haben Abgabepflichtige für mehrere Fahrzeuge, die über ein Wechselkontrollschild betrieben werden, die Abgabe bislang mehrfach, nämlich für jedes Fahrzeug entrichten müssen. Für den Fall der Kontrollschildgebundenheit der Registrierung wird die Abgabe neu einmalig für ein Wechselschild entrichtet mit der Folge, dass dieses Kontrollschild für verschiedene Fahrzeuge eingesetzt werden darf. Insoweit wird mit einer Entlastung der Abgabepflichtigen in Höhe von 17 Millionen Franken gerechnet.
Die Umstellung auf die E-Vignette wird Auswirkungen auf die Beschäftigten jener Wirtschaftsteilnehmer haben, die bislang mit der Herstellung und insbesondere mit dem Vertrieb der Klebevignetten betraut waren. Diese vor allem logistischen Tätigkeiten würden ersatzlos entfallen, da die Nationalstrassenabgabe durch die Inländer mit der Motorfahrzeugsteuer entrichtet werden könnte. Ausländische Halter könnten ihr Kontrollschild bzw. ihr Fahrzeug gegen Entrichtung der Abgabe im Internet registrieren.
Neue Aufgaben entstehen indessen bei der Bildnachkontrolle nicht automatisch lesbarer Kontrollschilder. Es ist beabsichtigt, diese Arbeiten nicht durch Bundespersonal durchführen zu lassen, sondern auf dem freien Markt einzukaufen. Gleiches gilt für Kontrollaufgaben, die allerdings schon heute zum Teil durch private Dritte wahrgenommen werden könnten.
Ferner müssen die Kontrollanlagen und das Informationssystem errichtet und gewartet werden, d.h. Aufgaben, welche ebenfalls extern vergeben werden könnten.